Art der Leistung
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Gehölzpflegearbeiten in den Straßenmeistereibezirken Beckum, Münster und Legden.
Die Gehölzpflegearbeiten sind auf verschiedenen Bundes- und Landesstraßen (siehe Anlage 1) nach Weisung der örtlichen Bauaufsicht durchzuführen. Der Mehraufwand hierfür wird nicht gesondert vergütet. Ebenso wird eine gesonderte Vergütung für An- und Abfahrt und Arbeiten hinter Lärmschutzwänden nicht erstattet und ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Eine Lagerung von Schnittgut in den Bankettbereichen oder Seitenräumen ist nicht vorgesehen. Ausnahmen regelt die örtliche Bauüberwachung. Sollte dies trotzdem notwendig werden, ist ein Abstand von 2,00 m vom Rand der asphaltierten Fläche einzuhalten. Anfang und Ende sind mit Leitbaken zu sichern. Alle zwischengelagerten Schnittgüter sind kurzfristig, jedoch spätestens bis zum 28.02.2027 zu beseitigen. Nicht maschinell greifbare Kleinmengen sind von Hand nachzusuchen.
Es wird dem Auftragnehmer nahegelegt, sich im Vorfeld über die Verhältnisse vor Ort zu informieren.
Für eventuell auftretende Schäden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Baubeschreibung entstehen, haftet alleine der Auftragnehmer!
Wird die Fahrbahn bei den Arbeiten verunreinigt, so ist diese umgehend durch den Auftragnehmer zu reinigen. Eine besondere Vergütung erfolgt dafür nicht.
Das Leistungsverzeichnis ist wie folgt gegliedert:
SM Beckum:
Leistungsverzeichnis Teil 0-A
Leistungen zu Lasten der Bundesrepublik Deutschland.
Leistungsverzeichnis Teil 0-B
Leistungen zu Lasten des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen.
SM Münster:
Leistungsverzeichnis Teil 1-A
Leistungen zu Lasten der Bundesrepublik Deutschland.
Leistungsverzeichnis Teil 1-B
Leistungen zu Lasten des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen.
SM Legden:
Leistungsverzeichnis Teil 2-A
Leistungen zu Lasten der Bundesrepublik Deutschland.
Leistungsverzeichnis Teil 2-B
Leistungen zu Lasten des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen.
Umfang der Leistung
Los 1: SM Beckum
ca. 1.910 m2 Gehölzbestand verjüngen - Bund (genaue Lage siehe Anlage A)
ca. 1.800 m2 Gehölzbestand verjüngen - Land (genaue Lage siehe Anlage A)
Los 2: SM Münster
ca. 12.500 m2 Gehölzbestand - Bund (genaue Lage siehe Anlage A)
Los 3: SM Legden
ca. 26.850 m2 Gehölzbestand verjüngen - Bund (genaue Lage siehe Anlage A)
ca. 13.350 m2 Gehölzbestand verjüngen - Land (genaue Lage siehe Anlage A)
Eine Lagerung von Schnittgut in den Bankettbereichen oder Seitenräumen ist nicht vorgesehen.
Ausnahmen regelt die örtliche Bauüberwachung. Sollte dies trotzdem notwendig werden, ist ein
Abstand von 2,00 m vom Rand der asphaltierten Fläche einzuhalten. Anfang und Ende sind mit
Leitbaken zu sichern. Alle zwischengelagerten Schnittgüter sind kurzfristig, jedoch spätestens bis
zum 28.02.2027 zu beseitigen. Nicht maschinell greifbare Kleinmengen sind von Hand nachzusuchen.
Die Gehölzflächen befinden sich teilweise hinter Schutzplanken, an Brückenköpfen, hinter Lärmschutzwänden. Die Böschung hat teilweise eine Neigung von größer 1:3.
Eine vorherige Besichtigung ist der aufgelisteten Strecken ist ratsam.