Baugrundgutachten L260 Hülsbrücke
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Baugrundgutachten, sowie die Gründungsberatung für den Ersatzneubau von insgesamt zwei Brückenbauwerken
Honorar
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang eines Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.