§ 46 (3) Nr. 2 VgV - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Objekt- und Tragwerksplanung für den Neu- und Rückbau von Brückenbauwerken LPH 1-3, 6:
2 Personen
- mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen oder vergleichbar
- mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung in der Objekt- und Tragwerksplanung von Brückenbauwerken LPH 1-3, 6
- davon 1 Person mit nachgewiesener Erfahrung in der Entwurfsplanung von Brückenbauwerken über Bahnstrecken im Zuge klassifizierter Straßen
Verkehrsanlagenplanung an klassifizierten Straßen: LPH 1-3, 5-6
1 Person
- mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen oder vergleichbar
- mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung in der Objektplanung Verkehrsanlagen an klassifizierten Straßen LPH 1-3, 5-6
- mit nachgewiesener Erfahrung bei Fachbeiträgen bzgl. Lärm, Wasserrahmenrichtlinie und Klimaschutz
Landespflegerische Leistungen an klassifizierten Straßen:
1 Person
- Ingenieur/in der Landespflege oder vergleichbar
- mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung in der Erarbeitung von Landschaftspflegerischen Leistungen (LBP LPH 1-4, faunistische Leistungen, wie Artenschutzbeiträge, u.a.)
Für die benannten Personen müssen mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte aus den
vergangenen 7 Jahren - davon mindestens eins mit BIM - nachgewiesen werden, welches in die Wertung eingeht. Bei Landespflegerischen Leistungen genügt ein vergleichbares Referenzprojekt ohne BIM.
Die oben aufgeführten Leistungsbilder und Leistungsphasen können auch in einem
Referenzprojekt nachgewiesen werden.
Personen, die über Erfahrungen in mehreren Leistungsbildern und mehreren Leistungsphasen
verfügen, können auch mehrfach genannt werden.