Schadstoffuntersuchung von 8 Bauwerken
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang eines Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Das Angebot fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Dieses Angebot ist zusammen mit den geforderten Mindeststandards beim Auftraggeber auf elektronischem Weg einzureichen. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe und alle weiteren Unterlagen können unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden.Kleine Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften hingewiesen.
Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
siehe Eigenerklärung zur Eignung
Referenzliste (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
§ 45 (4) Nr. 2 VgV - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt der genannten Mitarbeiter aus den letzten 5 Jahren (2021 ff.) anzugeben, die in die Wertung eingehen. Einen Nachweis der beruflichen Qualifikation ist beizufügen.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
ein Projektmitarbeiter der über die erfolgreiche Teilnahme an einem Probenahmelehrgang nach LAGA PN 98 verfügt sowieein Nachweis einer qualifizierten fachlichen Ausbildung (z. B. einschlägiges Studium)
§ 46 (3) Nr. 1 VgV - Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren (hier: verlängert von drei auf fünf Jahre, 2021ff), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Es sind jeweils mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (2021 ff.) anzugeben, die in die Wertung eingehen.
Der Bewerber muss mindestens
drei Schadstoffuntersuchungen an Ingenieurbauwerken (Brückenbauwerken), im Zuge von klassifizierten Straßen durchgeführt haben.
Bezüglich der Untersuchungen der Verdrängungskörper in Hohlkörperplatten ist der Nachweis für zerstörungsfreie Prüfmethoden im Rahmen der Bauwerksdiagnostik im Umgang mit Radar zu erbringen. Dazu ist mindestens ein Referenzprojekte zu benennen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV - Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Akkreditiertes Labor - Mit der Analytik von Abfällen sind ausschließlich nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder 17020 akkreditierte Umweltlabore zu beauftragen.
Es ist das akkreditierte Labor zu benennen das die Analytik durchführt(ggf. Nachunternehmer).
Verkehrssicherung - Nachweis gemäß "Merkblatt über Rahmenbedingungen für die erforderlichen Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)"
Nachweis über einen gültigen MVAS- Schein (Abnahme Verkehrssicherung). (ggf. Nachunternehmer)
Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme fürPersonenschäden in Höhe von 2,0 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- undVermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio EUR gegeben ist.Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.Mehrfachnennungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
siehe Vergabeunterlagen