SiGeKo-Leistungen für den Ersatzneubau des Kiesbergtunnels (L 70) in Wuppertal.
SiGeKo-Leistungen
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes.Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme.Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:- 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.- Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.- Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineareInterpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Erläuterungskonzept:Der Bieter hat darzustellen, was die wesentlichen Anforderungen, Herausforderungen und Risiken des Projekts sind.Dabei ist aufzuzeigen, welche Erkenntnisse aus vergleichbaren Tunnel- oder Untertagebauprojekten gewonnen und wie diese zur Qualitätssicherung, Sicherheitskoordinationund Risikominimierung für das ausgeschriebene Projekt genutzt werden,Weiterhin ist darzustellen, wie die Qualität der SiGeKo-Leistung über die unterschiedlichen Planungs- und Bauphasen sichergestellt und auf projektspezifische Änderungen und besondere Anforderungen reagiert wird.Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des eingereichten Erläuterungskonzeptes. Für den Fall, dass Verhandlungsgespräche geführt werden, fließen diese mit in die Wertung ein.
Erläuterungskonzept:Der Bieter hat darzustellen, wie die ausgeschriebene SiGeKo-Leistung organisatorisch und personell umgesetzt und in die Projektorganisation des Ersatzneubaus Kiesbergtunnel eingebunden wird.Dabei ist insbesondere auf die Zusammenarbeit und Abstimmung im Rahmen der integrierten Projektabwicklung (IPA) und der vorgesehenen Allianzstruktur einzugehen.Darzustellen ist, wie eine wirksame und frühzeitige Abstimmung der sicherheits- und gesundheitsrelevanten Belange mit den maßgeblichen Projektbeteiligten sichergestellt wird.Die Ausführungen sind projektspezifisch und unter Berücksichtigung der besonderenOrganisations- und Abstimmungsanforderungen des Projekts darzustellen.Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des eingereichten Erläuterungskonzeptes. Für den Fall, dass Verhandlungsgespräche geführt werden, fließen diese mit in die Wertung ein.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.