Beginn der Ausführung spätestens 12 Werktage nach Zuschlagserteilung.
Als zeitlicher Beginn der Ausführung wird folgende Tätigkeit festgelegt:
Technische Bearbeitung
Arbeiten mit Gewässerkontakt (wie z.B. Abbruch Brücke und Wehr, Kampfmitteluntersuchungen,
Bohrpfahlarbeiten, Arbeiten an der Gewässersohle, Rückbau Bohrplattform und
Sedimentsperre) können vom 15.06.2027 bis zum 30.09.2027 durchgeführt werden
Das Baufeld kann ab dem 01.04.2027 genutzt werden. Wird vorstehend keine ausdrückliche Aussage zur Tätigkeit getroffen, ist davon
auszugehen, dass mit Beginn der Ausführung die Aufnahme der Tätigkeit des Auftragnehmers auf der Baustelle gemeint ist; dies ist im Regelfall die Baustelleneinrichtung.
Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.:
Spätestens 280 Werktage nach Baufeldfreigabe
Einzelfristen für:
- Erneuerung Volbergsiefen (Vorlaufend) = spätestens 18 Werktage nach Beginn der Bautätigkeit
- Technische Bearbeitung = spätestens 40 Werktage nach Zuschlag
-Bauzeitenplan mit Einzelfristen = spätestens 20 Werktage nach Zuschlag
- Baustelleneinrichtungsplan = spätestens 20 Werktage nach Zuschlag
- Beweissicherung und Bestandvermessung = spätestens 6 Werktage vor Beginn
der Bautätigkeit am Volbergsiefen
- Kontaktaufnahme des SiGeKo mit dem AG = spätestens 18 Werktage nach Zuschlag
Vollendung der Ausführung nach Datum
Einzelfristen für
- Rodungsarbeiten = spätestens 27.02.2027
- Arbeiten mit Gewässerkontakt = spätestens 30.09.2027 z.B. Abbruch Brücke und Wehr, Kampfmitteluntersuchungen, Bohrpfahlarbeiten,
Arbeiten an der Gewässersohle, Rückbau Bohrplattform und Sedimentsperre)
Siehe Ausschreibungsunterlagen