Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen.
Es soll durch den Bieter das verantwortliche Personal benannt werden, das über ausreichende Erfahrungen und Kenntnis im Bereich der Schallemissionsanalyse verfügt. Zusätzlich muss das verantwortliche Personal für die Planung ausreichende bautechnische Kenntnisse und Erfahrungen aufweisen. Die Qualifikation für die Schallemissionsprüfung kann entweder durch den Nachweis von vergleichbaren Referenzobjekten (innerhalb der Organisation) und Erfahrungszeiten von zu benennendem Personal oder durch Benennung von, nach einem offiziellen System (z.B. nach DIN EN ISO 9712), zertifiziertem Personal erfolgen.
Darüber hinaus muss der Projektleiter folgende Qualifikationen erfüllen:
- Abgeschlossenes Ingenieurstudium
- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich der messtechnischen Bewertung von spannungsrisskorrosionsgefährdeten Bauwerken (Monitoring)
- Leitung von mindestens 2 vergleichbaren Schallemissions-Monitoringprojekten im Laufe der letzten 5 Jahre
Es werden 3 Referenzprojekte mit den Leistungsphasen der Installation und des Betriebs von Monitoringsystemen mit Anwendung der Schallemissionsanalyse gefordert. Hiervon sollen mindestens 2 Referenzprojekte mindestens 30 Stk. Schallemissionssensoren umfassen. Es muss nachweislich eine bautechnische Bewertung durch ein tragwerksplanerisches Gutachten bzw. durch eine statische Vergleichsrechnung zur Einschätzung der Messergebnisse sowie der verbliebenen Tragfähigkeit des betreffenden Bauwerks erfolgt sein.
Die Angaben sollen sich auf Projekte beschränken, die in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbracht wurden.
Für die Referenzprojekte sind mindestens folgende Angaben zu erbringen:
- Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis)
- Kosten
- Ausführungszeitraum
- Auftraggeber mit Ansprechpartner