Rahmenvertrag zur Ölspurbeseitigung im Märkischen Kreis
Beseitigung von Verunreinigung auf Verkehrsflächen hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel. Anfallende Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Im Gebiet des Märkischen Kreises
12/2030
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang eines Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Stellen Sie Ihre Fragen zu dieser Ausschreibung bitte über den veröffentlichten "Fragen-Antworten-Katalog" und übersenden diesen der Vergabestelle per Kommunikationsnachricht. Anschließend werden die gesammelten Fragen und Antworten an alle Bewerber dieses Verfahrens übersandt.
Unterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GBW vorliegen.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GBW vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
MVAS 99 Schulungsbescheinigungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis der Fachkunde durch Vorlage eines Zertifikates (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Referenzprojekte 5 Jahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb Befördern und Sammeln 15 02 02* (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb Befördern und Sammeln 16 10 01* (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb Lagern oder Behandeln 15 02 02* (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb Lagern oder Behandeln 16 10 01* (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Zertifizierung Reinigungsfahrzeuge (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
30 Tage netto (§ 17 VOL/B) oder abweichend unter Berücksichtigung von Skonto - sofern angeboten
siehe Ausschreibungsunterlagen