Beschaffung einer BIM-fähigen CAD-Softwarelösung und Anwenderschulungen, zur effizienten Erstellung, Bearbeitung und Verwaltung von Bau- und Planungsunterlagen im Bereich des konstruktiven Ingenieurbaus (z.B. als concurrent user Lizenzen oder vergleichbare)
Die im konstruktiven Ingenieurbau (Tragwerksplanung, Entwurfsplanung) anfallenden Planungsaufgaben sindmit den aktuell vorhandenen Werkzeugen nicht mehr wirtschaftlich und fehlerfrei zu bewältigen. DerzeitigeProzesse basieren teilweise noch auf reinen 2D-Zeichenprogrammen.Um die Planungsqualität zu sichern, gesetzliche BIM-Vorgaben zu erfüllen und die Projektabwicklungwirtschaftlich zu gestalten, ist die Beschaffung einer neuen Software dringend erforderlich.
Die Mindestvertragsdauer beträgt 48 Monate, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate.
vermutlich ab Ende 2030
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang eines Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Stellen Sie Ihre Fragen zu dieser Ausschreibung bitte über die Kommunikationsfunktion auf dem Vergabemarktplatz. Möglicherweise können Sie einen zusätzlich in den Ausschreibungsunterlagen veröffentlichten "Fragen-Antworten-Katalog" nutzen, übersenden Sie diesen dann bitte der Vergabestelle per Kommunikationsnachricht.
siehe Ausschreibungsunterlagen *Unterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder vergleichbare - Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personenschäden mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 3,00 Mio Euro und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 3,00 Mio Euro.
30 Tage netto (§ 17 VOL/B) oder abweichend unter Berücksichtigung von Skonto - sofern angeboten
siehe Ausschreibungsunterlagen - Besondere Vertragsbedingungen* Mit dem Angebot einzureichen ist der ausgefüllte Kriterienkatalog (A-Kriterien).
Fehlt die geforderte Anlage A-Kriterien, wird das Angebot von der weiteren Bewertung und vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Wichtung wird mit 60% Preis und 40% Funktionalität (B-Kriterien) erfolgen.
156 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle wertbaren Angebote über dem ermittelten fiktiven Angebotspreis erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.
Anhand der B-Kriterien wird die Funktionalität der eingereichten Angebote bewertet. Für die Angebotswertung entspricht jeder Punkt des B-Kriterienkataloges 40/156 Punkten.