Prüfung und Bearbeitung der Stellungnahmen zur Planfeststellung
Prüfung und Bearbeitung der Stellungnahmen zur Planfeststellung im Zuge der B 64 OU Warendorf
Honorar/Preis
Erfahrungen und Erkenntnisse aus vergleichbaren Referenzprojekten sind auf das hier zu betrachtende zu übertragen. Die entscheidenden Randbedingungen für die Genehmigungsplanung / Bearbeitung von Einwendungen sind darzulegen.
Personaleinsatz über die Zeit / Struktur des Projektteams (mit Projektleitung, Vertreterregelungen, Qualitätssicherung); Projektbezogene Koordination zwischen den Projektbeteiligten (Fachabteilungen, Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer, Dritte)
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform eingegangen sind
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang eines Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Dieser Antrag auf Teilnahme ist zusammen mit den Bewerbungsunterlagen beim Auftraggeber auf elektronischem Weg einzureichen. Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen der Bewerbung können unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden.Kleine Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen und § 123 - § 124 GWB
Erklärung Eignung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Tabellen Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
§ 45 (4) Nr. 2 VgV - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Die für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektmitarbeiter*innen sind zu benennen. Es ist mindestens 1 Referenzprojekt (Begrenzung: maximal 3 Referenzprojekte je Punkt) aus den letzten 10 Jahren (2015 ff.) anzugeben, das in die Wertung eingeht.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
zwei Projektmitarbeiter/-innen mit abgeschlossenem Bauingenieurstudium und mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der Objektplanung Verkehrsanlagen für die Leistungsphase Genehmigungsplanung von vergleichbaren Strecken.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV - Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Bemerkung: Entgegen dem § 46 (3) Nr. 1 VgV wird hier der Zeitraum von 3 auf 10 (zehn) Jahre erweitert).
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt (Begrenzung: jeweils maximal 3 Referenzprojekte) aus den letzten 10 Jahren (2015 ff.) anzugeben, das in die Wertung eingeht. Für die einzelnen Leistungsphasen können verschiedene Referenzprojekte aufgeführt werden.
Der Bewerber muss mindestens für ein Projekt Leistungen in der Objektplanung Verkehrsanlagen für die Leistungsphase Genehmigungsplanung von vergleichbaren Strecken Leistungen erbracht haben.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV - Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
ein Projektleiter/-in mit abgeschlossenem Bauingenieurstudium und Erfahrung in leitender Funktion für die Leistungserbringung in der Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphase Genehmigungsplanung von vergleichbaren Strecken.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV - Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
§ 46 (3) Nr. 2: VgV - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Erfahrungen in der Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphase Genehmigungsplanung von vergleichbaren Strecken insbesondere bei der Bearbeitung von Einwendungen;
§ 46 (3) Nr. 1 VgV - Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Erfahrungen durch Projekte bei Leistungen in der Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphase Genehmigungsplanung von vergleichbaren Strecken insbesondere bei der Bearbeitung von Einwendungen
Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt
Haftpflichtversicherung bei Personen in Höhe von 3,0 Mio. EUR und sonstigen Schäden in Höhe von 5,0 Mio. EUR, es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
siehe Ausschreibungsunterlagen