Auftragsspezifische Nachweis:
- Nachweis der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen"
(ZTV M13).
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen und dessen Vertreter für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)".
- Prüfzeugnis der Bast und Sicherheitsdatenblatt für Markierungssysteme
Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. Die auftragsspezifischen Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Vorzulegende Nachweise:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen folgende Angaben vorzulegen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung