L361n, Frechen-Königsdorf Querspange A 4 - L 361
Landespflegerische Beitrag für Änderung Planfeststellung
Honorar
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform eingegangen sind.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang eines Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
siehe Vergabeunterlagen und § 123 - § 124 GWB
siehe Vergabeunterlagen
§ 45 (4) Nr. 2 VgV - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eineHaftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und fürsonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio. EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringungeingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt / Landespflege oder mit vergleichbaren Qualifikationen mitmindestens 3 Jahren Erfahrung in der LandschaftsplanungFür mindestens eine Person, die später am Projekt arbeitet, sind mindestens 1 und max. 3Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren mit folgenden Kriterien vorzulegen:- Die Referenzprojekte müssen einen Landschaftspflegerischen Begleitplan für dieLeistungsphasen Vorentwurf und Planfeststellungsentwurf mit Fachbeitrag Artenschutzund zum Neu- oder Ausbau eines Straßenbauprojektes oder vergleichbaren Vorhabensbeinhalten.- Bei allen Referenzprojekten müssen die geplanten Strecken mindestens 1 km langgewesen sein.Es ist außerdem ein Stellvertreter zu nennen, der die gleichen Kriterien erfüllt.
Alle Referenzen müssen in Zusammenhang mit einer klassifizierten Straße stehen.Zusätzlich müssen diese Personen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem öffentlichenDienst nachweisen.
Die Referenzen sind in die Referenzliste 1 bis 2 einzutragen. Es sind Projektbeschreibungenbeizufügen aus denen die Vergleichbarkeit der Maßnahmen hervorgeht.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV - Ausführung von Leistungen in den letzten sieben Jahren, die mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens die folgenden Leistungen jeweils für ein vergleichbares Projekterbracht haben:Für den Landschaftspflegerischen Begleitplan und den Artenschutzfachbeitrag:Es müssen die Referenzprojekte mit folgenden Kriterien vorgelegt werden:Die Referenzprojekte müssen einen Landschaftspflegerischen Begleitplan für die Leistungsphasen Vorentwurf und Planfeststellungsentwurf mit Fachbeitrag Artenschutz zum Neu- oder Ausbau einesStraßenbauprojektes oder vergleichbaren Vorhabens beinhalten.
Die Referenzen müssen in Zusammenhang mit einer klassifizierten Straße stehen.
Die Referenzen sind in die Referenzliste 3 einzutragen. Zusätzlich sind Projektbeschreibungenbeizufügen aus denen die Vergleichbarkeit der Maßnahmen hervorgeht.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV - Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehabeninkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:Für den Landschaftspflegerischen Begleitplan mit Artenschutzbeitrag:Ein Projektleiter Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt / Landespfleger oder vergleichbare Qualifikation mitmindestens 10 Jahren Erfahrung in der Leitung bei der Erstellung von LandschaftspflegerischenBegleitplänen zu Großprojekten im Zuge von Bundesfern- oder Landesstraßen.
Die Referenzen sind in die Referenzliste 4 einzutragen. Zusätzlich sind Projektbeschreibungenbeizufügen aus denen die Vergleichbarkeit der Maßnahmen hervorgeht.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV - Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seinerFührungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens5 Landschaftsarchitekten / Landespfleger oder vergleichbar durchschnittlich beschäftigen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV - Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werdensollen.Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer denMindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen, mit Ausnahme des Nachweises zurHöhe der geforderten Berufshaftpflichtversicherung.
Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eineHaftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und fürsonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio. EUR gegeben ist.
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.Mehrfachnennungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
siehe Ausschreibungsunterlagen