In Anlehnung an § 46 (3) Nr. 2 VgV - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung:
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Die ausführenden Personen müssen ein abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung Bauingenieurswesen, Geotechnik oder glw. vorweisen und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Erstellung von Baugrundgutachten haben.
Es sind mind. 2 Personen zu benennen, die an der Leistungserbringung beteiligt sind.
Für jede Person ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt aus den vergangenen sieben Jahren nachzuweisen.
Die Referenzprojekte müssen dabei die folgenden Anforderungen abdecken:
- Erstellung von Baugrundgutachten einschl. Gründungsempfehlungen für Brückenbauwerke und
- Fachgutachterlicher Begleitung von Aufschlussarbeiten
Die geforderten Leistungen können je Person auch zusammen in einer Referenz nachgewiesen werden. Die Referenzen sind in die beigefügte Referenztabelle
einzutragen. Zusätzlich sind Projektbeschreibungen und Ausbildungsnachweise beizufügen.