Art der Leistung
Instandsetzung von Brückenbelegen
Umfang der Leistung
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Erneuerung beschädigter Asphaltbeläge an Fahrbahnübergängen auf Brückenbauwerken an Landes- und Bundesstraßen. Vorgesehen sind insgesamt 21 Einzelmaßnahmen in den Kreisen Gütersloh, Herford, Minden-Lübbecke, und Lippe.
Im Allgemein ist auf jedem Bauwerk die vorhandene Deckschicht in einer Stärke von ca. 3,5 bis 4,0 cm abzufräsen und neu herzustellen. In den angrenzenden Belagsschichten im Anschlussbereich sind die vorhandene Deckschicht sowie die darunterliegende Binderschicht vollflächig abzufräsen und anschließend gleichartige Schichten gemäß den Vorgaben der ZTV Asphalt-StB fachgerecht neu einzubauen.
Zusätzlich ist die Herstellung neuer Fugen zwischen den Kappen und der angrenzenden Fahrbahn erforderlich zur dauerhaften Trennung der Bauteile sowie die Sicherstellung der Bewegungsfähigkeit zu gewährleisten.
Bis 2 Bauwerken, [4116-565] und [4115-530] ist der gesamte Belag einschließlich Abdichtung aufzunehmen und neu herzustellen. Zudem ist hier der Einbau einer Gussasphaltrinne zur gezielten Ableitung von Oberflächenwasser vorgesehen.
Die vorhandene Fahrbahnmarkierung ist vor Beginn der Fräsarbeiten vollständig aufzunehmen, zu dokumentieren und nach Abschluss der Asphaltarbeiten in gleicher Lage und Ausführung gemäß den geltenden Vorschriften wiederherzustellen.
Die Arbeiten an einzelnen Bauwerken sind unterlaufendem Verkehr bzw. unter halbseitiger Sperrung durchzuführen. An den übrigen Bauwerken sind die Arbeiten unter Vollsperrung auszuführen. Die verkehrsrechtliche Anordnung ist entsprechend den gültigen Vorschriften einzuhalten.