Art der Leistung
Griffigkeitsverbessernde Maßnahmen auf Landesstraßen
Einsatz eines Einbauzuges incl. der Anlieferung von Material und Gestellung von Personal auf
verschiedenen Strecken in den Straßenmeistereibezirken Münster, Lüdinghausen, Legden,
Westerkappeln und Beckum
Demarkierung und Neuerstellung der vorhandenen Fahrbahnmarkierungen
(Streckenweise Verkehrssicherung und notwendige Umleitungsmaßnahmen für die
verschiedenen Maßnahmen insbesondere bei den Markierungsarbeiten, insofern diese nicht
durch die Straßenmeistereien durchgeführt werden)
Die vorliegende Leistungsbeschreibung umfasst Leistungen entsprechend den ZTV BEA-StB zur
baulichen Erhaltung von Verkehrsflächen, hier Verkehrsflächen auf Landesstraßen
Aufgrund lokal auftretender Schadstellen der Asphaltdeckschicht, hervorgerufen durch
Alterungserscheinungen (Asphaltausmagerungen) sowie Quer- und Längsrissen.
Die erforderlichen Maßnahmen der Instandhaltung/-setzung bzw. Griffigkeitsverbesserung sind
zeitnah zu realisieren.
Die Leistungsorte befinden sich außerhalb geschlossener Ortschaften an "freier Strecke".
Die nachstehend aufgeführten Angaben dienen zur genauen Spezifizierung des Bauvorhabens und
seiner Durchführung. Dennoch hat der Bieter die Pflicht zur genauen Prüfung aller maßgebenden
Verhältnisse bezüglich des Bauvorhabens und der Ausführung seiner Bauleistungen
Umfang der Leistung
Die auszuführenden Leistungen umfassen bauliche Maßnahmen zur Substanzerhaltung von Verkehrsflächen und Griffigkeitsverbesserungen auf Landesstraßen. Straßenabschnitte bzw. genaue Leistungsorte sind im Anhang benannt und dargestellt.
Die Strecken liegen in den SM-Bezirken Legden, Lüdinghausen, Beckum, Westerkappeln und Münster.
Die Ausschreibung ist in Lose aufgeteilt. Jede einzelne Straßenmeisterei steht für 1 Los in der Ausschreibung. Potenzielle Bieter bei dieser Ausschreibung können sich auf ein oder mehrere Lose gleichzeitig bewerben.
Die Markierungsarbeiten müssen durch den AN oder dem für die Markierungsarbeiten
beauftragten Unternehmen gesichert werden, dieses ist in die dementsprechenden Positionen
mit einzurechnen. (siehe Hinweise LV)
WICHTIGER HINWEIS:
Firmen dürfen auf 1 oder mehrere Lose gleichzeitig bieten und auch mehrere Lose gleichzeitig ausführen.
Für jedes Los (Los 1 bis 5) ist jeweils eine Kolonne von dem AN zu stellen, sodass in mehreren Losen gleichzeitig gearbeitet werden kann. Dies ist bei der Kalkulation mit zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet
Los 1 SM Legden:
ca. 87.200,00 m2 einfache Oberflächenbehandlung
ca. 355,00 Std Patchmatik über verschiedene Straßen
ca. 340,00 t Splitt und Emulsionsgemisch - Patchmatik
1 x Einrichtung einer Vollsperrung incl. Umleitung nach Angaben des AG
3 x Verkehrssicherung der Arbeitsstelle
Los 2 SM Lüdinghausen:
ca. 35.300,00 m2 einfache Oberflächenbehandlung
2 x Einrichtung einer Vollsperrung incl. Umleitung nach Angaben des AG
Los 3 SM Münster:
ca. 35.350,00 m2 einfache Oberflächenbehandlung
2 x Einrichtung einer Vollsperrung incl. Umleitung nach Angaben des AG
1 x Verkehrssicherung der Arbeitsstelle
Los 4 SM Westerkappeln:
ca. 40.300,00 m2 einfache Oberflächenbehandlung
3 x Verkehrssicherung der Arbeitsstelle
Los 5 SM Beckum:
ca. 4.920,00 m2 einfache Oberflächenbehandlung
1 x Verkehrssicherung der Arbeitsstelle
Die Demarkierungen und Neumarkierungen der zu überarbeiteten Strecken müssen fast immer wieder gleich markiert werden, wie sie vor der griffigkeitsverbessernden Maßnahme markiert waren
Eine Ausnahme ist hier die L 811 AN 23, welche in der SM Münster vorzufinden ist.
Die Demarkierungs- und Neumarkierungsarbeiten sind ebenfalls für jede Straßenmeisterei einzeln mit ausgeschrieben.
Besondere Details zur Bauausführungen werden mit der örtlichen Bauüberwachung abgeklärt!!
Für eventuell auftretende Schäden die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Baubeschreibung entstehen, haftet alleine der Auftragnehmer.
Dem Auftragnehmer ist gestattet an verschiedenen Teilabschnitten je Los der Ausschreibung gleichzeitig zu arbeiten. Dieser ist jedoch dazu verpflichtet, jederzeit die geforderte Verkehrssicherung ordnungsgemäß einzusetzen und der Arbeitssicherheit Folge zu leisten. Des Weiteren ist der AN angehalten möglichst schnell und kontinuierlich die ausgeschriebenen Arbeiten auszuführen, sodass der fließende Verkehr nur so geringfügig wie möglich gestört wird.