Nachweis der Eignung durch:
- Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
- Nachweis der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen"
(ZTV M13).
- Nachweis der Herstellerqualifikation für die Kennzeichnung auf der Schildrückseite mittels Gütezeichen im Sinne der Grundsätze für Gütezeichen des RAL (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., RAL GZ 628 - Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Ausgabe 2010)
- Nachweis der Herstellerqualifikation für die Anbringung des CE-Zeichens auf der Schildrückseite (TLP VZ 2011 - Technische Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen).
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen und dessen Vertreter für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)".
- Nachweis der Qualifikation der zu benennenden Montagefachkraft gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeugrückhaltesysteme (ZTV FRS 2013, Fassung 2017)".
- Prüfzeugnis der Bast und Sicherheitsdatenblatt für Markierungssysteme
Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. Die auftragsspezifischen Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.