Objektplanung Verkehrsanlagen für Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Wassertechnik, Luftschadstoffgutachten, Fachbeitrag zur EG-Wasserrahmenrichtlinie
Objektplanung Verkehrsanlagen für Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Wassertechnik, Luftschadstoffgutachten, Fachbeitrag zur EG-Wasserrahmenrichtlinie im Zuge der B64n Brakel/Hembsen bis Höxter/Ottbergen
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme.
Erfahrungen, Erkenntnisse und Problemlösungen aus vergleichbaren Referenzprojekten sind auf das hier zu betrachtende zu übertragen. Die entscheidenden Randbedingungen für die Straßen- und Genehmigungsplanung sind darzulegen.
Personaleinsatz über die Zeit / Struktur des Projektteams (mit Projektleitung, Vertreterregelungen, Qualitätssicherung); Projektbezogene Koordination zwischen den Projektbeteiligten (Fachabteilungen, Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer, Dritte); Projektablaufplan für die Planungsphase.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang eines Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen
Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Dieser Antrag auf Teilnahme ist zusammen mit den Bewerbungsunterlagen beim Auftraggeber auf elektronischem Weg einzureichen. Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen der Bewerbung können unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden.Kleine Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen
Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden
siehe Vergabeunterlagen und § 123 - § 124 GWB
Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Tabellen "Organigramm, Qualifikation der Mitarbeiter /des Büros" (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung - Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.Die für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektmitarbeiter/-innen sind im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbs für die Punkte 1. bis 3. zu benennen. Ein Mitarbeiter kann mehrfach genannt werden. Ebenso können für die einzelnen Leistungsphasen verschiedene Mitarbeiter aufgeführt werden.Für jeden dieser Punkte ist mindestens 1 Referenzprojekt (Begrenzung: maximal 3 Referenzprojekte je Punkt) aus den letzten 10 Jahren (2016 ff.) anzugeben, das in die Wertung eingeht.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
1. zwei Projektmitarbeiter/-innen mit abgeschlossenem Bauingenieurstudium (oder vergleichbar) und mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Objektplanung Verkehrsanlagen für die Leistungsphasen 03. Entwurfsplanung und 0.4 Genehmigungsplanung von vergleichbaren Strecken;
2. ein Projektmitarbeiter/-innen mit der erforderlichen Berufsqualifikation und mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Erstellen von Luftschadstoffgutachten;
3. ein Projektmitarbeiter/-innen mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung im Erstellen von wassertechnischen Unterlagen einschließlich Aufbereitung eines Fachbeitrages zur "Wasserrahmenrichtlinien" (WRRL);
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Leistungsfähigkeit des Büros - Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Bemerkung: Entgegen dem § 46 (3) Nr. 1 VgV wird hier der Zeitraum von 3 auf10 (zehn) Jahre erweitert).
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt (Begrenzung: jeweils maximal 3 Referenzprojekte) aus den letzten 10 Jahren (2016 ff.) anzugeben, das in die Wertung eingeht. Für die einzelnen Leistungsphasen können verschiedene Referenzprojekte aufgeführt werden.
Der Bewerber muss mindestens 1. in einem Projekt für die Objektplanung Verkehrsanlagen in den Leistungsphasen 03. Entwurfsplanung und 0.4 Genehmigungsplanung von vergleichbaren Strecken;
2. in einem Projekt für einen Luftschadstoffgutachten;
3. in einem Projekt für die Wassertechnik und für einen Fachbeitrag zur "Wasserrahmenrichtlinien" (WRRL);
Leistungen erbracht haben.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte - Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.Es ist mindestens 1 Referenzprojekt als Projektleiter (Begrenzung: jeweils maximal 3 Referenzprojekte) aus den letzten 10 Jahren (2016 ff.) anzugeben, das in die Wertung eingeht. Für die einzelnen Leistungsphasen können verschiedene Referenzprojekte aufgeführt werden.
1. ein Projektleiter/-in mit abgeschlossenem Bauingenieurstudium (oder vergleichbar) und mind. 5 Jahre Berufserfahrung in leitender Funktion für die Objektplanung Verkehrs-anlagen in den Leistungsphasen 03. Entwurfsplanung und 0.4 Genehmigungsplanung von vergleichbaren Strecken.2. Stellvertretender Projektleiter/-in mit abgeschlossenem Bauingenieurstudium (oder vergleichbar) und mind. 5 Jahre Berufserfahrung in leitender Funktion für die Objektplanung Verkehrsanlagen
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung - Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
(1) CAD-Software kompatibel zu AutoCad und Vestra-Infravision (gem. "Ergänzende Vereinbarungen" im Formular 10403)(2) Bürosoftware mit Schnittstellen zu MS Office
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Unterauftragnehmer vom Bewerber - Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
§ 46 (3) Nr. 2: VgV Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Erfahrungen der Projektmitarbeiter/-innen in der Objektplanung Verkehrs-anlagen für die Leistungsphasen 03. Entwurfsplanung und 0.4 Genehmigungsplanung von vergleichbaren Strecken;Erfahrungen der Projektmitarbeiter/-innen im Erstellen von Luftschadstoff-gutachten, Fachbeitrag zur "Wasserrahmenrichtlinien" und Wassertechnik;Aufgrund der Vielzahl und fachlichen Breite der in den Feststellungsunterlagen einzubeziehenden Fachbeiträge muss der Auftragnehmer über nachweisbare Erfahrung in der Bearbeitung vergleichbarer Projekte aufweisen. Die Referenzprojekte müssen insbesondere die fachübergreifende Zusammenführung und Aufbereitung verschiedener Fachbeiträge zu einem Feststellungsentwurf umfassen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Leistungsfähigkeit des Büros - Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebende Leistung vergleichbar sind.Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Erfahrungen durch Projekte bei Leistungen in der Objektplanung Verkehrsanlagen für die Leistungsphasen 03. Entwurfsplanung und 0.4 Genehmigungsplanung von vergleichbaren Strecken, im Erstellen von Luftschadstoffgutachten, Fachbeitrag zur "Wasserrahmenrichtlinien", Wassertechnik.
Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt
Haftpflichtversicherung bei Personen in Höhe von 3,0 Mio. EUR und sonstigen Schäden in Höhe von 5,0 Mio. EUR, es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
siehe Ausschreibungsunterlagen