§ 46 (3) Nr. 2 VgV - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Die ausführenden Personen müssen ein abgeschlossenes Studium als Bauingenieur*in oder vergleichbar und mindestens drei Jahre Berufserfahrung aufweisen.
Für die benannten Personen müssen mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte aus den vergangenen fünf Jahren nachgewiesen werden.
- 2 Personen mit Erfahrung in der Nachtragsbearbeitung/Nachtragsmanagement im Straßen- und Brückenbau für einen öffentlichen Auftraggeber
Die Referenzen sind in die Referenzliste 1 einzutragen. Zusätzlich sind Projektbeschreibungen beizufügen.