Rahmenvertrag zur Ölspurbeseitigung im Kreis Olpe
Beseitigung von Verunreinigung auf Verkehrsflächen hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel. Anfallende Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Im Gebiet des Kreis Olpe
Oktober 2030
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang eines Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Stellen Sie Ihre Fragen zu dieser Ausschreibung bitte über den veröffentlichten "Fragen-Antworten-Katalog" und übersenden diesen der Vergabestelle per Kommunikationsnachricht. Anschließend werden die gesammelten Fragen und Antworten an alle Bewerber dieses Verfahrens übersandt.
Unterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
siehe Ausschreibungsunterlagen