In Anlehnung an § 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung:
Messfahrten dürfen nur von einem Messteam (1 Fahrer und 1 Operator) durchgeführt werden. Der Fahrer des Messsystems muss seine Qualifikation
durch eine erfolgreiche Teilnahme an einer Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahme durch die BASt mit einem BASt-Zertifikat nachweisen. Die Zertifikate der einzusetzenden Fahrer sind mit dem Angebot
einzureichen.
Vorzulegende Nachweise:
BASt-Zertifikat Messsystem SKM; gültige BASt-Zertifikate "Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahme von Fahrern für das
Messsystem SKM (Seitenkraftmessverfahren)" der einzusetzenden Fahrer; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung