Auftragsspezifische Nachweis:
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen und dessen Vertreter für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)".
Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. Die
Vorzulegende Nachweise:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen folgende Angaben vorzulegen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung