Vollständigen Erneuerung der betriebsinternen Funkanlage auf Digitalfunk
Vollständigen Erneuerung der betriebsinternen Funkanlage auf Digitalfunk in der Justizvollzugsanstalt Werl
Hiermit wird auf die Geltung der 15-Tage-Frist im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen.
ohne
Eignungskriterien (§ 33 UVgO) zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Gewerberegister
Eignungskriterien (§ 33 UVgO) zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über eine Haftpflichtversicherung