Lieferung eines VoIP-Telekommunikationssystems für das Justizzentrum Essen
Lieferung und betriebsbereite Installation eines VoIP-Telekommunikationssystems für das Justizzentrum Essen mit ca. 1.354 Nebenstellen.
Abschluss eines EVB-IT Systemlieferungsvertrages mit 120 Monaten Mindestlaufzeit ab dem Tag der Systemlieferung für die vereinbarten Systemserviceleistungen.
Bewertung erfolgte nach der erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018.
Die Bewertung der Leistung erfolgt anhand des vom Bieter auszufüllenden Teil B Fragenkatalog und der dort angegebenen Gewichtungen.
Die Bewertung des Preises erfolgt auf der Grundlage des als rechnerisch richtig festgestellten Wertes "Gesamtkosten Kauf + Einrichtung + Kosten optionale Positionen + Service 120 Monate" im Preisblatt.
Hinsichtlich der Gründe für die Wahl des beschleunigten Verfahrens wird auf den einleitenden Vergabevermerk vom 01.09.2026 verwiesen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm (PinOLG).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der PinOLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB zu rügen.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der PinOLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB geltend gemacht werden.
Teilt die PinOLG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden soll, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert.Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage (15 Kalendertage bei nicht elektronischem Versand) nach Absendung dieser Information durch die PinOLG geschlossen werden. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die PinOLG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Unternehmen kommt es nicht an.