zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) - 1. Vorlage mind. einer (1) aussagekräftigen positiven abgeschlossenen Referenz aus den letzten 3 Jahren mit ausführlicher Beschreibung der einschlägigen (vergleichbaren) Erfahrungen zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung mit Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers.
Aus dieser Referenz muss erkennbar sein, dass
- das bietende Unternehmen über Erfahrung in der Erstellung eines juristischen Gutachtens im Rechtsgebiet der Kinder- und Jugendhilfe in Verbindung mit bildungsökonomischen oder bildungspolitischen Schwerpunkten verfügt.
Alternativ ist es auch möglich, dass das bietende Unternehmen folgende drei (3) individuelle Referenzen vorlegt, aus denen erkennbar wird, dass das bietende Unternehmen über:
- Erfahrungen in der Erstellung eines juristischen Gutachtens im Rechtsgebiet der Kinder- und Jugendhilfe verfügt,
- sowie über Erfahrungen in der Erstellung eines Gutachtens mit bildungsökonomischen Schwerpunkten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe verfügt,
- als auch über Erfahrungen in der Erstellung eines Gutachtens mit bildungspolitischen Schwerpunkten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe verfügt.
Weitere Nachweise dürfen zusätzlich optional vorgelegt werden, um die o.g. gewünschten Erfahrungen nachzuweisen bzw. zu belegen.