Abschluss einer Sammelvermögensschadenhaftpflichtversicherung für ehrenamtliche Betreuer, für Vormünder und Pfleger abgeschlossen zum 01.07.2026.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Ziel, das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu sichern und zu fördern. Zu diesem Zweck hat das Land Nordrhein-Westfalen im Jahre 2004 eine Sammelhaftpflichtversicherung für nicht in rechtlich selbständigen Vereinigungen organisierte ehrenamtlich Tätige mit einer Personen- und Sachschadendeckung von jeweils 2 Mio. EUR abgeschlossen. Mitversichert im Rahmen jenes Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden nur in sehr eingeschränktem Umfang. Wegen der zusätzlichen Risiken gerade von Vermögensschäden im Betreuungsbereich wurde aufbauend auf den bisherigen Versicherungsschutz zusätzlich ab dem 01.07.2007 eine Sammelvermögensschadenhaftpflichtversicherung für ehrenamtliche Betreuer, für Vormünder und Pfleger abgeschlossen.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf durch den Versicherer bzw. drei Monate vor Ablauf durch den Versicherungsnehmer schriftlich gekündigt wird.
Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Einziges Kriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist der Preis.
siehe Leistungsbeschreibung und Vergabeunterlagen
siehe Leistungsbeschreibung/Vertragsentwurf