Vorzulegende Nachweise:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit; Referenzen der letzten drei Jahre, die mit Art und Umfang der auszuführenden Leistung vergleichbar sind.
Sofern die geforderten Referenzen nicht vorgelegt werden können (z. B. bei neu gegründeten Unternehmen), hat der Bieter die Gründe hierfür darzulegen und in anderer geeigneter Weise seine Kompetenz zur Durchführung des Auftrags zu belegen. Die Referenzen sind aufzulisten und zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Begutachtung der Referenzen ohne Benachrichtigung des Bieters durchzuführen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung