Beschaffung von 17 Gerätewagen Logistik (GW-L) zur Dekontamination von Gerätschaften (Los 1) mit Beladung (Los 2) sowie eine sehr kurzfristige Option für bis zu 3 weitere Fahrzeuge mit Beladung ausgeschrieben werden.
Die Leistungen werden in zwei Losen vergeben.Los 1: 17 Fahrzeuge Gerätewagen Logistik (GW-L) Los 2: 17 Beladungen für Gerätewagen Logistik (GW-L) zur Dekontamination von Gerätschaften (Dekon-G)
Für beide Lose besteht eine sehr kurzfristige Option für bis zu 3 weiteren Fahrzeugen mit Beladung.
Eine sehr kurzfristige Option für bis zu 3 weitere Fahrzeuge mit Beladung werden ausgeschrieben.
Im Zeitraum vom 19.09.2026 bis 04.10.2026 können Bieterfragen nicht oder nur eingeschränkt beantwortet werden.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf die §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz NRW kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Nach Ermessen des Auftraggebers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Aufforderung nachgereicht werden. § 56 VgV bleibt unberührt.
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes,§ 98c des Aufenthaltsgesetzes,§ 19 des Mindestlohngesetzes,§ 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes,§ 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,§ 14 des Bundestariftreuegesetzes Entsprechend dem Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 14.04.2022 zur Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russland-Erklärung").
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
§§ 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB
§§ 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB
§§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
§ 123 Abs. 4 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB
Losweise Eignungskriterien (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Auftragsausführungsbedingungen § 128 GWB:Es gelten die Vertragsbedingungen des Landes NRW (Formular 512 EU)
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- 324 EU 02-2024 - Angebotsschreiben- 521 EU 01-2023 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende- 523 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU.docx- 531 EU 10-2023 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung- 533a 02-2024 - Information Unterauftraege_Angebotsabgabe- 534a EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe- Preisfragebogen** Keine oder anderweitige Formerfordernis:- Los 1 und 2: Zeitplan- Los 1 und 2: Technische Zeichnung- Los 1: Gewichtsbilanz- Los 1: Fahrgestellkonfiguration des Fahrgestellherstellers- Los 1 und 2: Energiebilanz
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
Mindestanforderung: Eigenerklärung über Erfahrungen im Bau von mindestens fünf technisch vergleichbaren Logistikfahrzeugen mit Schwenkwandaufbau in den letzten 24 Monaten mittels Referenzliste nach § 46 Abs. 3 Ziffer 1 VgV. Die Referenzliste enthält mindestens drei verschiedene Auftraggeber. Hilfreich ist hierbei die Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Mindestanforderung: Zertifizierungsnachweis zum Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001
Mindestanforderung: Nachweis über die vom Hersteller Motorola bestätigte Qualifizierung (Sach- und Fachkunde) zum Einbau von Funktechnik für den Digitalfunk BOS
Mindestanforderung: Nachweis über die vom Hersteller Sepura bestätigte Qualifizierung (Sach- und Fachkunde) zum Einbau von Funktechnik für den Digitalfunk BOS
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"