Verfahrensangaben

Mobile 60 kVA Netzersatzanlagen

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.10.2026
22.10.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Institut der Feuerwehr NRW
05515-03001-16
Wolbecker Str. 237
48155
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabestelle
vergabestelle@idf.nrw.de
+49 2513112-0
+49 2513112-1099

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Institut der Feuerwehr NRW
05515-03001-16
Wolbecker Str. 237
48155
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabestelle
vergabestelle@idf.nrw.de
+49 2513112-0
+49 2513112-1099

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251411-1691
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

31127000-2
31682530-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung von mobilen 60 kVA Netzersatzanlagen auf Anhängerfahrgestell

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW) ist eine Fortbildungseinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen. Das IdF NRW führt die hiesige Beschaffung zentral für das Land Nordrhein-Westfalen durch.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung fabrikneuer, funktionsfähiger, mängelfreier und zulassungsfähiger mobiler 60-kVA-Netzersatzanlagen auf einem Anhängerfahrgestell einschließlich der in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen technischen Ausstattung, des Zubehörs, der Dokumentation, der Abnahme, der Lieferung und der Einweisung.
Dem Land Nordrhein-Westfalen steht aus dem Förderprogramm des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe "Aufbau einer nationalen Reserve Blackout - Stärkung des Zivilschutzes" ein Budget in Höhe von 4.605.042,01 EUR netto zur Verfügung. Innerhalb dieses Budgets soll die größtmögliche Anzahl an Netzersatzanlagen beschafft werden. Die Auslieferung an das IdF NRW gemäß Position 89 der Leistungsbeschreibung muss spätestens bis zum 01.09.2028 vollständig abgeschlossen sein.
Für den Fall einer kurzfristigen Budgeterhöhung ist darüber hinaus eine Option zum Abruf von bis zu fünf weiteren Netzersatzanlagen vorgesehen. Der optionale Abruf durch das IdF NRW muss spätestens bis zum 31.01.2027 erfolgen. In diesem Fall verlängert sich die Lieferfrist für den optionalen Abruf bis zum 01.11.2028.
Nach der Einweisung der Multiplikatoren gemäß Position 91 der Leistungsbeschreibung werden die Netzersatzanlagen an die vorgesehenen Fahrzeugstandorte übereignet.
Die Netzersatzanlagen müssen zum Zeitpunkt der Lieferung dem neuesten Stand der Technik sowie den Anforderungen der DIN VDE 0100-410, DIN VDE 0100-540, DIN VDE 0100-551, DIN VDE 0100-717 und DIN EN 1846-2 unter zusätzlicher Beachtung der DGUV Vorschriften 49, 70 und 71 entsprechen, sofern keine abweichenden und/oder zusätzlichen Anforderungen in der Leistungsbeschreibung angegeben sind.
Ist die Erfüllung von Normforderungen nicht möglich oder treten Widersprüche zwischen Regeln der Technik und den Forderungen der Leistungsbeschreibung auf, ist vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen. Fehlen in der Leistungsbeschreibung einzelne Positionen, die aber für ein einwandfreies Funktionieren notwendig sind, hat der Bieter diese - nach schriftlicher Rückmeldung an den Auftraggeber innerhalb des Korrespondenzzeitraumes - im Angebot mit zu berücksichtigen. Für den Fall der Berücksichtigung solcher Positionen erst nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer diese ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber zu realisieren.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2027
01.11.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Galgheide 7
48291
Telgte
Deutschland
DEA38

Die Überführung der vom Auftraggeber vollständig abgenommenen Fahrzeuge erfolgt auf fremder Achse an den Lieferort:
Galgheide 7 in 48291 Telgte

Eine Terminabsprache über den Lieferzeitpunkt muss spätestens fünf Arbeitstage (Montag bis Freitag) im Voraus erfolgen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu fünf weitere mobile 60-kVA-Netzersatzanlagen optional abzurufen. Der optionale Abruf kann bis spätestens 31.01.2027 erfolgen. Die Lieferung der fest beauftragten Netzersatzanlagen muss spätestens bis zum 01.09.2028 vollständig abgeschlossen sein. Im Fall des Abrufs der Option muss die Lieferung der optional beauftragten Netzersatzanlagen spätestens bis zum 01.11.2028 vollständig abgeschlossen sein.
Eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Option vollständig oder teilweise abzurufen. Die Einzelheiten des Optionsabrufs sowie die hierfür maßgeblichen Preise ergeben sich aus Ziff. 1.2 des Wertungsblattes der Vergabeunterlagen.

Zusätzliche Angaben

Zuschlagskriterien:
Kriterium: z.B. Qualität
Beschreibung: Anzahl der innerhalb des Grundbudgets beschaffbaren Netzersatzanlagen. Mit diesem Zuschlagskriterium wird bewertet, wie viele wertungsfähige Netzersatzanlagen der Bieter innerhalb des Grundbudgets anbieten kann. Für die Grundbeschaffung steht ein Budget von 4.605.042,01 EUR netto zur Verfügung. Für das Zuschlagskriterium "Anzahl der innerhalb des Grundbudgets beschaffbaren Netzersatzanlagen" wird im Rahmen der Bewertungsmatrix je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Es kann minimal der Erfüllungsgrad (EG) 1 und maximal der EG 3 erzielt werden. Es kann minimal der Erfüllungsgrad (EG) 1 und maximal der EG 3 erzielt werden. Die Festlegung des erzielten Erfüllungsgrades findet zwischen dem minimalen und dem maximalen Erfüllungsgrad statt, wobei über dem EG 1 und unterhalb des EG 3 linear interpoliert wird. Den EG 1 erhält das wertbare Angebot mit der niedrigsten Anzahl der zu beschaffenden Netzersatzanlagen. Den EG 3 erhält das wertbare Angebot mit der höchsten Anzahl der zu beschaffenden Netzersatzanlagen. Maßgeblich ist jeweils die vom Bieter angebotene und innerhalb des Grundbudgets finanzierbare ganze Stückzahl. Einzelheiten ergeben sich aus der Bewertungsmatrix sowie Ziff. 7.1 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU).
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium - Zahl: 95,00
Kriterium: Preis
Beschreibung: Bruttogesamtpreis für die optionale Beschaffung von fünf Netzersatzanlagen. Mit diesem Zuschlagskriterium wird der Bruttogesamtpreis für die optionale Beschaffung von fünf weiteren Netzersatzanlagen bewertet. Maßgeblich ist der vom Bieter im Wertungsblatt unter Ziff. 1.2 angegebene Bruttogesamtpreis für fünf optionale Netzersatzanlagen. Ein gewährter Skonto-Nachlass wird bei der Wertung berücksichtigt, sofern die angebotene Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt. In diesem Fall wird der um den Skontobetrag reduzierte Bruttogesamtpreis als wertungsrelevanter Preis zugrunde gelegt. Wird keine ausreichende Skontofrist angeboten, bleibt der Skonto bei der Wertung unberücksichtigt. Einzelheiten ergeben sich aus der Bewertungsmatrix sowie Ziff. 7.2 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU).
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium - Zahl: 5,00

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YD3DYDTXPSDS

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Im Zeitraum vom 19.09.2026 bis 04.10.2026 können Bieterfragen nicht oder nur eingeschränkt beantwortet werden.

Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz NRW kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.

Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.

Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/

Zuschlagskriterien:

Kriterium: Qualität
Beschreibung: Anzahl der innerhalb des Grundbudgets beschaffbaren Netzersatzanlagen. Mit diesem Zuschlagskriterium wird bewertet, wie viele wertungsfähige Netzersatzanlagen der Bieter innerhalb des Grundbudgets anbieten kann. Für die Grundbeschaffung steht ein Budget von 4.605.042,01 EUR netto zur Verfügung. Für das Zuschlagskriterium "Anzahl der innerhalb des Grundbudgets beschaffbaren Netzersatzanlagen" wird im Rahmen der Bewertungsmatrix je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Es kann minimal der Erfüllungsgrad (EG) 1 und maximal der EG 3 erzielt werden. Die Festlegung des erzielten Erfüllungsgrades findet zwischen dem minimalen und dem maximalen Erfüllungsgrad statt, wobei über dem EG 1 und unterhalb des EG 3 linear interpoliert wird. Den EG 3 erhält das wertbare Angebot mit der höchsten Anzahl der zu beschaffenden Netzersatzanlagen. Maßgeblich ist jeweils die vom Bieter angebotene und innerhalb des Grundbudgets finanzierbare ganze Stückzahl.
EG 1 entspricht 60 % der höchsten angebotenen Anzahl der innerhalb des Gesamtbudgets zu beschaffenden Netzersatzanlagen. Sofern sich hierbei kein ganzzahliger Wert ergibt, wird auf die nächstniedrigere ganze Stückzahl abgerundet. Angebote, deren angebotene Anzahl unterhalb von EG 1 liegt, erhalten für dieses Zuschlagskriterium 0 Punkte.
Einzelheiten ergeben sich aus der Bewertungsmatrix sowie Ziff. 7.1 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU).
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium - Zahl: 95,00

Kriterium: Preis
Beschreibung: Bruttogesamtpreis für die optionale Beschaffung von fünf Netzersatzanlagen. Mit diesem Zuschlagskriterium wird der Bruttogesamtpreis für die optionale Beschaffung von fünf weiteren Netzersatzanlagen bewertet. Maßgeblich ist der vom Bieter im Wertungsblatt unter Ziff. 1.2 angegebene Bruttogesamtpreis für fünf optionale Netzersatzanlagen. Ein gewährter Skonto-Nachlass wird bei der Wertung berücksichtigt, sofern die angebotene Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt. In diesem Fall wird der um den Skontobetrag reduzierte Bruttogesamtpreis als wertungsrelevanter Preis zugrunde gelegt. Wird keine ausreichende Skontofrist angeboten, bleibt der Skonto bei der Wertung unberücksichtigt. Einzelheiten ergeben sich aus der Bewertungsmatrix sowie Ziff. 7.2 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU).
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium - Zahl: 5,00

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen:
Es gelten die Regelungen des § 56 VgV.
Konkret: Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, sofern zu einem Kriterium der Eignungsmatrix Angaben gänzlich oder
teilweise fehlen, diese nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§§ 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB

§§ 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB

§§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB

§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB

§ 123 Abs. 4 GWB

§ 123 Abs. 4 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Allgemeine Angaben zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU_Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtlichesverzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 533a EU/ 534a EU).
Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist auf gesondertes Anfordern des öffentlichen Auftraggebers z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Eignungsleiher/Erklärung Eignungsleihe und Haftungserklärung (Formular 534b EU).
Unterauftragnehmer/Eignungsleiher: Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Formular 533a EU Erklärung Unteraufträge). Der Bieter/ die Bietergemeinschaft, hat/ haben (wenn der Nachunternehmer bei Abgabe des Angebot noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den öffentlichen Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist durch Vorlage des Formulars 533b EU zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
- Erklärung zu §§ 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig)
Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der für den Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen. Nicht in Deutschland ansässige Bieter/Bietergemeinschaften haben auf Verlangen eine gleichwertige Urkunde Ihres Herkunftslandes oder, falls nicht verfügbar, eine sonstige Erklärung mit entsprechenden Anforderungen einzureichen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eignung zur Berufsausübung sowie Ausschlussgründe (Mindestanforderungen) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung zu §§ 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es gelten die Vertragsbedingungen des Landes NRW (Formular 512 EU)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung