In Herne wird auf rund 32.000 Quadratmetern ein neuer Hochschulcampus der HSPV NRW entstehen. Der Zentralcampus, der über 4.000 Studierenden optimale Lehr- und Lernbedingungen bieten wird, führt die aktuelle Abteilung Gelsenkirchen und die Zentralverwaltung zusammen. Es werden ein neues Lehrgebäude, ein Mehrzweckgebäude und die Zentralverwaltung errichtet. Zusätzlich wird ein Parkhaus gebaut, welches über 1.100 Stellplätze bietet. Der Mietbeginn ist für Frühling 2027 geplant.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung, den Aufbau sowie die betriebsbereite Übergabe von Möbeln für die Bedarfe des Auftraggebers.
Der Rahmenvertrag umfasst die bedarfsgerechte Lieferung von Möbeln für Verwaltungs-, Besprechungs- und Kursraumbereiche. Gegenstand des Rahmenvertrages sind abschließend die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen, namentlich:
Elektromotorisch höhenverstellbare Steh-/Sitzarbeitsplätze mit Tischplatten, Sicht-/Beinraumblenden und Akustikpaneelen, runde Arbeits- und Besuchertische, Schiebetürenschränke/Sideboards, Rollcontainer, klappbare Konferenztische und Bürodrehstühle (Los 1) sowie Kursraumtische, Tische für Gruppenarbeitsräume und Standgarderoben (Los 2).
Die zu liefernde Produkte müssen funktional, ergonomisch, langlebig und für den Einsatz im Büro-, Hochschulalltag geeignet sein. Sie müssen den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den Anforderungen an Arbeitssicherheit, Ergonomie und Umweltverträglichkeit entsprechen.
Der Auftragnehmer schuldet die Lieferung der Möbel einschließlich Transport, Einbringung, Montage, Funktionsprüfung sowie der Mitnahme und ordnungsgemäßen Entsorgung sämtlicher Verpackungsmaterialien. Mit Ausnahme der in Ziffer 3 für die Erstausstattung aufgeführten Festmengen begründet der Rahmenvertrag keinen Anspruch des Auftragnehmers auf die Abnahme bestimmter Mengen. Einzelabrufe erfolgen während der Vertragslaufzeit entsprechend dem tatsächlichen Bedarf des Auftraggebers.
Die in Ziffer 3 je Los aufgeführten Mengen der Erstausstattung werden vom Auftraggeber verbindlich abgenommen (Festmengen). Darüberhinausgehende Mengen werden nur nach Bedarf abgerufen; insoweit besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Während der weiteren Laufzeit des Rahmenvertrages werden zusätzliche Abrufe zur Deckung des laufenden Bedarfs erwartet. Die Einzelabrufe erfolgen entsprechend den Regelungen des Rahmenvertrages. Die Lieferung für die Erstausstattung ist zwischen März und Juni 2027 geplant. Die Details sollen nach Zuschlag mit dem Auftragnehmer abgestimmt werden.
Die im Leistungsverzeichnis je Position angegebenen Mengen umfassen die Festmengen der Erstausstattung sowie den für die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich der Verlängerungsoption geschätzten Folgebedarf (Schätzmengen). Sie bilden die Grundlage der Preiswertung nach Ziffer 11. Über die Festmengen hinaus sind die Schätzmengen für den Auftraggeber unverbindlich; die Obergrenze der Rahmenvereinbarung bildet der Höchstwert nach Ziffer 6.
Die HSPV NRW benötigt für die Ausstattung von, Büro-, Veranstaltungs-, und Kursräumen verschiedene Arten von Mobiliar.
Die benötigten Möbelarten sowie Mengen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis sowie der Anlage 02 - Anlage zum Leistungsverzeichnis (LV).
Für alle angebotenen Artikel sind entsprechende Datenblätter dem Angebot beizufügen.