Art der Leistung
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zur KFZ-Haftpflichtversicherung des Fuhrparks der Landwirtschaftskammer NRW zu schließen.
Umfang der Leistung
Auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung sollen die Parteien die Möglichkeit haben, für einzelne Fahrzeuge den Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz durch den Abschluss eines separaten Versicherungsvertrags ("Einzelvertrag") zu begründen. Die Regelungen dieser Rahmenvereinbarung sollen automatisch auf sämtliche Einzelverträge Anwendung finden, mit denen die AG Fahrzeuge beim AN versichert.
Versichert werden soll der Fuhrpark der AG. Dieser umfasst am Stichtag 01.08.2026 insgesamt 456 Fahrzeuge. Nach derzeitigem Stand teilen sich diese wie folgt auf:
- 300 PKW, davon 92 Leasingfahrzeuge
- 27 LKW bis 3,5 t Gesamtmasse
- 2 LKW bis 3,5 t Gesamtmasse im Werkverkehr
- 85 Anhänger aller Zulassungen
- 39 Landwirtschaftliche Zugmaschinen
- 3 Arbeitsmaschinen
Der vorstehend aufgeführte Fahrzeugbestand dient als Grundlage für die Kalkulation der Versicherungsbeiträge. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann sich der Fahrzeugbestand verändern.
Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.