Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen betreibt in Münster-Wolbeck das Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft. Mit dieser Ausschreibung wird ein Auftragnehmer (AN) für die Pflege der Grün- und Grauflächen gesucht.
Der Vertrag wird über einen Zeitraum von zwei Jahren geschlossen und beginnt am 01.03.2027 (Grundlaufzeitbis 28.02.2029). Die AG behält sich das Recht vor, den Vertrag zweimal um je 12 Monate zu verlängern. Ob von dieser Option Gebrauch gemacht wird, teilt die AG spätestens sechs Monate vor Ablaufder jeweiligen Vertragslaufzeit mit. Weitere Details sind bitte den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die AG behält sich das Recht vor, den Vertrag zweimal um je 12 Monate zu verlängern. Ob von dieser Option Gebrauch gemacht wird, teilt die AG spätestens sechs Monate vor Ablaufder jeweiligen Vertragslaufzeit mit.
In Abhängigkeit davon, ob die Verlängerungsoption(-en) gezogen werden, findet eine weitere Bekanntmachung dieses Auftrags frühestens in 2028, spätestens aber in 2030 statt.
Arbeiten an Unterweisungshallen und Schulungsräumen sind ausschließlich mit akkubetriebenen Geräten durchzuführen. Reduzierung von Abgas- und Lärmemissionen sowie des Kraftstoffverbrauchs über die gesamte Vertragslaufzeit
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 1. GWB).Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 3 GWB).Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de einzureichen.
Das Hochladen, die Verschlüsselung und die Weiterleitung des Teilnahmeantrags/Angebotes erfolgt ausschließlich mit dem vom Vergabemarktplatz NRW zur Verfügung gestellten Bietertool. Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool und zum technischen Betrieb stehen Ihnen unter www.vergabe.nrw.de im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ zur Verfügung.
Auf das Formular 312_322 in den Vergabeunterlagen wird hingewiesen.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot ermittelt sich zu100% aus dem Nettoendpreis je Pflegejahr (ohne Umsatzsteuer). Gewertet wird je Los: für Los 1 dieSumme der Gesamtsummen je Pflegejahr aus den Kalkulationsdateien Los 1 A bis E, für Los 2 die Gesamtsumme je Pflegejahr aus der Kalkulationsdatei Los 2. Skonti werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.
Für dieses Vergabeverfahren gelten die Bestimmungen des Gesetzes zur Sicherung von Tarifentgelten bei öffentlichen Vergaben in Nordrhein-Westfalen (Tarifentgeltsicherungsgesetz - TESG) vom 21.10.2026. Die Verpflichtungen nach dem TESG werden mit Inkrafttreten des Gesetzes am 01.01.2027 Bestandteil des Vertrages.Da derzeit noch keine vom Land Nordrhein-Westfalen veröffentlichten Formblätter zur Umsetzung des TESG vorliegen, findet das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular "FB 513 EU - Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue/Mindestarbeitsbedingungen (BVB TVgG NRW)" bis zur Bereitstellung entsprechender Nachfolgeformulare sinngemäß Anwendung.Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter sein Einverständnis, dass die Regelungen des Formulars "FB 513 EU - BVB TVgG NRW" entsprechend den Vorgaben des TESG ausgelegt und angewendet werden und nach Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil werden.
Nicht fristgerecht nachgereichte und nachgeforderte Unterlagen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 und 3 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 9a, b und c GWB
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- 324 EU Angebotsschreiben- 521 EU: Eigenerklärung Ausschlussgründe