Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, einen neuen Parzellenmähdrescher für die Ernte der Getreide-, Raps- und Leguminosenversuche des Pflanzenschutzdienstes am Standort Köln zu beschaffen.
Lieferleistung
Die Maschine muss spätestens am 15. Juni 2027 einsatzbereit an die Versuchsstation Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Gartenstraße 11, PSD. Fachbereich 62,50170 Köln Auweiler ausgeliefert werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 1. GWB).Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 3 GWB).Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de einzureichen.
Das Hochladen, die Verschlüsselung und die Weiterleitung des Teilnahmeantrags/Angebotes erfolgt ausschließlich mit dem vom Vergabemarktplatz NRW zur Verfügung gestellten Bietertool. Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool und zum technischen Betrieb stehen Ihnen unter www.vergabe.nrw.de im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ zur Verfügung.
Auf das Formular 312_322 in den Vergabeunterlagen wird hingewiesen.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ermittelt. Hierfür werden insgesamt 1000 Punkte verteilt.900 Punkte erhält das Angebot mit dem günstigsten Brutto-Endpreis (ggf. abzgl. Skonto). Die übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte. Genauere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Die übrigen maximal zu erreichenden 100 Punkte werden auf qualitätsbezogene Kriterien gemäß der Anlage B "Anlage B Punktebewertung-Mähdrescher PSD" verteilt.Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung im Kapitel "E. Zuschlagskriterium" zu entnehmen.
Nicht fristgerecht nachgereichte und nachgeforderte Unterlagen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 und 3 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 9a, b und c GWB
Der Auftragnehmer bietet folgende Serviceleistungen: - Ankunft von Monteur innerhalb von einem Werktag nach Schadensmeldung am Standort des Mähdreschers (innerhalb NRW).- Lieferung von Ersatzteilen innerhalb von einem Werktag nach Schadensmeldung. Für den Zeitraum der Gewährleistung sind diese für den Auftraggeber kostenfrei
- Die Maschine muss spätestens am 15. Juni 2027 einsatzbereit an die Versuchsstation Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Gartenstrasse 11, PSD, Fachbereich 62, 50170 Köln Auweiler ausgeliefert werden-> Wenn der Liefertermin nicht eingehalten werden kann, ist eine vergleichbare versicherte Maschine unentgeltlich für den Zeitraum bis zur Lieferung der bestellten Maschine am Lieferort bereitzustellen. Der Auftragnehmer informiert unverzüglich die Auftraggeberin, wenn er weiß, dass der Liefertermin nicht eingehalten werden kann