WLAN und Vernetzung ZUE Düren
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Beantwortung Bieterfragen Datum: 30.10.2026 - 08:36 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfragen möchten wir wiefolgt beantworten:

1. In ihrer Ausschreibung befindet sich die Übersicht der Gebäude, sowie ein Lageplan dieser Gebäude. Es ist leider nicht ersichtlich, wieviele einzelne Räume in den jeweiligen Gebäuden mit Wlan ausgestattet werden sollen bzw. zum jetzige Zeitpunkt schon sind.
Antwort: In der Leistungsbeschreibung ist genau aufgeführt, was mit Wlan ausgestattet werden muss: Räumlicher Umfang des Bewohner WLANs (Benutzergruppe 4)
Alle Gebäude der Benutzergruppe 4 aus Anlage F im Erdgeschoss und bei den Gebäuden 201 bis 205 und 238 bis 240 zusätzlich jeweils im 1. OG sind mit WLAN so auszustatten, dass dieses in den Zimmern der Bewohnenden störungsfrei genutzt werden kann.

Daraus ergibt sich, das in den aufgeführten Gebäuden die WLan-Versorgung flächendeckent auszuführen ist. Weiterhin sind die geannten Freiflächen zu versorgen:
Zudem müssen die Freiflächen zwischen den Gebäuden 236 und 239, 237 - 239, 214 und 213, 216 und 240,205 und 206 und 209 und 210, 200a und 207 und 202 sowie im Innenhof zu Gebäude 213 mit WLAN versorgt werden. Der zu versorgende Bereich der Freiflächen ist in "Anlage E - Gebäudeübersicht" mit "Wolken" gekennzeichnet.

2. Weiterhin ist eine Übersicht der bestehenden IT-Infrastruktur (ob nun mit WLAN oder LWL realisiert) für eine weitere kurzfristige Planung wichtig. Ist diese vorhanden und kann zur Verfügung gestellt werden?
Antwort: Es ist nur das vorhanden, was in der Leistungsbeschreibung augeführt ist.
Beschreibung der heute vorhandenen Leitungen:
Das Gelände verfügt über keine geeignete flächendeckende kabelgebundene Vernetzung zwischen den Gebäuden. Die Telefonverkabelung ist auf Grund Ihres Alters ebenfalls nicht zur sicheren Vernetzung nutzbar.
Der bisherige Dienstleister hat dann Strecken mit LWL Stichleitungen oder WLAN vernetzt, die deshalb auch in Nutzung sind. Die Internet-Versorgung erfolgt heute über mehrere Anschlüsse der SOCO Network Solutions GmbH.

3. Weiterhin stellt sich die Frage, ob ein Verkabelungsplan der einzelnen Gebäude inkl. Übersicht der Netzwerkschränke vorhanden ist. Auch hier müsste ansonsten geplant werden, ob eine Verkabelung im Vorfeld angebracht werden muss. Besteht innerhalb der Gebäude bereits eine LAN Verkabelung, die genutzt werden kann?
Antwort: In den Gebäuden 237, 238, 239 und 240 gibt es eine neu erstellte Inhouse-Verkabelung, die genutzt werden kann. Die Dosen und Patchfelder sind entsprechend beschriftet, Pläne sind nicht vorhanden.

4. Dürfen die bestehenden Lichtwellen Verbindungen zwischen den einzelnen Gebäuden ab 31.12.2026 genutzt werden?
Antwort: Es gibt nur LwL zwischen den Gebäuden, die im Plan vermerkt sind. Diese können genutzt werden.

5. Darf generell die Infrastruktur, die derzeit genutzt wird, ab 31. Dezember von uns weiter genutzt werden.
Antwort: Die Infrastruktur gehört dem bisherigen Auftragnehmer (AN). Eigentum der Bezirksregierung ist die Verkabelung der Gebäude 237,238,239 und 240 sowie die Verbindungen dazwischen. Die Internetanschlüße über die Firma Soconet sind vom AN zu beautragen und zu betreiben. Ggf. gibt es in einzelnen Gebäuden vorhandene Verkabelung der Bundeswehr, deren Zustand nicht bekannt ist, aber genutzt werden kann.

6. Insbesondere die Gebäude der Benutzergruppe 4, also der Bewohner, scheint bisher komplett außen vor gewesen zu sein?
Muss in diesen Gebäuden eine komplett neue Lan-Infrastruktur geschaffen werden?
Antwort: Wie in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführt, sind die Gebäude in der Regel durch den bisherigen AN per Wlan angebunden. Dazu hat er WLan-Brücken installiert. Eine Verkabelung der Gebäude war dazu bisher nicht nötig. Gemäß LB ist es dem AN freigestellt, wie er die Anbindung vornimmt.

7. Gibt es Leerrohre oder vergleichbares zwischen den einzelnen Gebäuden?
Antwort: Nein, es wurde bisher mit WLan-Brücken gearbeitet.

8. Ist denkbar, dass die Gebäude mit Richtfunkverbindungen angebunden werden?
Antwort: Gemäß der LB ist es dem AN freigestellt, wie er die Vernetzung realisiert.










Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Laura Kurth
---
Bezirksregierung Köln
Dezernat 12
Zentrale Vergabestelle

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Betreff: AW: Möglichkeit der Objekt Begehung Datum: 29.10.2026 - 13:20 Uhr

Nachricht:

Guten Tag,

folgende Bieterfrage ist eingegangen:
Besteht die Möglichkeit das Objekt wo die WLAN Lösung realisiert werden muss zu begehen?

Ja, es besteht die Möglichkeit auf freiwilliger Basis das Objekt zu begehen.
Bitte setzen Sie sich bei Bedarf direkt mit der ZUE Düren in Verbindung.
Frau Pessara
Tel.: 0221 147-4133
E-Mail: vanessa.pessara@brk.nrw.de

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Laura Kurth
---
Bezirksregierung Köln
Dezernat 12
Zentrale Vergabestelle

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