Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist in zwei Verfahrensstufen unterteilt. In der ersten Phase findet der öffentliche Teilnahmewettbewerb statt, in welchem die Bewerber auf ihre Eignung geprüft und für die Teilnahme am weiteren Verfahren ausgewählt werden (vgl. Ziff. 2.1 - Einreichung der Teilnahmeanträge). Anschließend werden die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Die AG beabsichtigt, Verhandlungen auf der Grundlage der eingereichten Erstangebote durchzuführen. In der zweiten Phase - dem Verhandlungsverfahren - wird daher mit den Unternehmen, die ein ausschreibungskonformes Erstangebot eingereicht haben, verhandelt. Im Anschluss werden diese Bieter zur Abgabe endgültiger Angebote aufgefordert (vgl. Ziff. 3.11 - Ablauf des Verhandlungsverfahrens).
Die AG behält sich vor, Änderungen im Zeitplan vorzunehmen und diese den Bewerbern bzw. Bietern rechtzeitig im laufenden Vergabeverfahren mitzuteilen.
Bewerberauswahl:
Im Teilnahmewettbewerb werden aufgrund der eingereichten, wertungsfähigen Teilnahmeanträge diejenigen geeigneten Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden.
Der AG wählt gemäß Ziff. II.2.9 der EU-Bekanntmachung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs mindestens 5 und höchstens 6 geeignete Bewerber je Los aus, die im Verlauf des weiteren Verfahrens zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden. Sofern die Anzahl geeigneter Bewerber im Verfahren diese Mindestanzahl unterschreitet, behält sich die AG vor, das Verfahren auch mit weniger Bewerbern fortzuführen.
Die Bewerberauswahl erfolgt nach nachstehendem Verfahren.
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend werden die Teilnahmeanträge, die den formalen Anforderungen genügen, auf die Erfüllung der bekanntgemachten Eignungskriterien und Mindestanforderungen geprüft. Ein Bewerber, der nach dem Ergebnis dieser Prüfung als nicht geeignet angesehen wird oder die Mindestanforderungen an die Eignung nicht erfüllt, wird ausgeschlossen.
Für den Fall, dass es mehr als sechs geeignete Bewerber geben sollte, schließt sich als
Stufe 3 eine differenzierende Wertung der Teilnahmeanträge und Auswahl der Bewerber nach den in Ziff. 2.2. aufgezeigten Auswahlkriterien sowie der dazu gehörigen Punkteverteilung an.
Sofern mehr Bewerber die Eignungs- und Mindestanforderungen erfüllen, werden die Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl anhand der unter Ziffer 2.2 angegebenen Auswahlkriterien zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden. Bei weniger als 6 Bewerbern, welche die Eignungs- und Mindestanforderungen erfüllen, werden alle Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert, welche die Eignungs- und Mindestanforderungen erfüllen.
Für die Erstellung des Teilnahmeantrages bzw. gegebenenfalls später der Angebote sowie die Verfahrensteilnahme erfolgt keine Kosten- oder Aufwandserstattung.