Vermessung der Dhünn und des Mutzbach, Aktualisierung eines hydrologischen Modells, Aufstellen eines hydraulischen 2D-Modells, Berechnung von verschiedenen Hochwasserszenarien und Anfertigung von Karten zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets nach § 76 WHG.
Folgende Leistungen sind an der Dhünn und am Mutzbach für die Aktualisierung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten bzw. des festgesetzten Überschwemmungsgebietes erforderlich:
- Vermessung von Querprofilen, einzelner Längsstrukturen und Einzelpunkte entlang der Gewässer- Aufstellen eines 2-dimensionalen hydraulischen Modelles- Aktualisierung eines Niederschlags-Abfluss-Modells- Rekonstruieren des Hochwasserereignisses vom Juli 2021- Ermittlung von Überflutungsflächen, Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten- Erstellung von Festsetzungskarten
Die im Rahmen der Anpassung der Überflutungsflächen zu erbringenden Leistungen sind detailliert in beigefügter Leistungsbeschreibung sowie Kalkulationstabelle beschrieben.
Eventualpositionen laut Leistungsbeschreibung und Kalkulationstabelle.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftrag wird in Leistungspakete mit definierten Zwischenergebnissen, die fristgerecht zu übergeben sind, untergliedert (S. Leistungsbeschreibung). Die Bearbeitung erfolgt direkt nach Auftragsvergabe.
Fristen für die Übergabe der Zwischenergebnisse/Ergebnisse:
- Leistungspaket 1 (Vermessung, Pos. 2): 1 Monat nach Abschluss der Vermessungsarbeiten- Leistungspaket 2 (Hydraulik und Hydrologie, Pos. 4 bis 0): 12 Monate nach ÜbergabeLeistungspaket 1- Leistungspaket 3 (Aufbereitung der Ergebnisdaten, Pos. 6): 4 Monate nach ÜbergabeLeistungspaket 2- Leistungspaket 4 (Festsetzungsverfahren, Pos. 6.5): 2 Wochen nach Abschluss der Bearbeitungder Rückläufe und Stellungnahmen
Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach § 56 Vergabeverordnung.
Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formular 531
Eigenerklärung Ausschlussgründe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formular 521
Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formular 523
Erklärung Eignungsleihe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formular 534a
Erklärung Eignungsleihe Haftung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formular 534b
Informationen Unteraufträge bei Angebotsabgabe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formular 533a
Nachweis Unterauftragnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formular 533b
Nein