Ermittlung von Überflutungsflächen der Wiehl (inkl. Bechbach, Asbach und Dreisbach) im Regierungsbezirk Köln im Zusammenhang mit der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (EU-HWRM-RL)
Im Rahmen der am 23.10.2007 in Kraft getretenen EU-HWRM-RL wurden durch die Bezirksregierung Köln im 1. Zyklus der Richtlinie für die Wiehl im Bereich von km 0+000 bis ca. km 19+481 bzw. von km 25+600 bis ca. 28+100 (für den Bechbach im Bereich zwischen Mündung und km 3+035) Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt (Zeitraum ca. 2006 - 2012).
Aufgrund von diversen baulichen Änderungen an der Wiehl und dem Vorland, aktualisierten Grundlagendaten, dem Vorhandensein preußischer Überschwemmungsgebiete im Oberlauf der Wiehl (sowie im Unterlauf des Dreisbaches und des Asbaches) ist es notwendig, die Überflutungsflächen neu zu ermitteln und die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten anzupassen.
Es ist anzunehmen, dass sich die Überflutungsflächen verändern werden. Das neben HQhäufig und HQextrem ermittelte HQ100 (100-jähriges Hochwasserereignis) soll dabei dann auch Grundlage für die Festsetzung bzw. Aktualisierung des Überschwemmungsgebietes der Wiehl (inkl. Bechbach, Dreisbach und Asbach) sein (gem. WHG).
Folgende Leistungen sind an der der Wiehl (inkl. Bechbach, Dreisbach und Asbach) für die Aktualisierung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten bzw. des festgesetzten Überschwemmungsgebietes erforderlich:- Vermessung der Bathymetrie mittels Laserscanverfahren (ggfs. Querprofilen, einzelner Längsstrukturen und Einzelpunkte entlang der Gewässer)- Aufstellen eines 2-dimensionalen hydraulischen Modelles- Prüfung und ggfs. Aktualisierung eines Niederschlags-Abfluss-Modells- Ermittlung von Überflutungsflächen, Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten- Erstellung von Festsetzungskarten
Die Bearbeitung erfolgt direkt nach Auftragsvergabe.Frist: 4. Quartal 2026
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fristen für die Übergabe der Zwischenergebnisse/Ergebnisse:- Leistungspaket 1 (Vermessung, Pos. 2): Ende 2 Monate nach Abschluss der Vermessungsarbeiten- Leistungspaket 2 (Hydraulik und Hydrologie, Pos. 3 bis Pos. 6): Ende 6 Monate nach Übergabe Leistungspaket 1- Leistungspaket 3 (Erstellung der Karten, Pos. 6 bis Pos. 8): Ende 2 Monate nach Übergabe Leistungspaket 2
Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach § 56 Vergabeverordnung.
Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für das Unternehmen, soweit die Eintragung für das jeweilige Unternehmen nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet).
Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formular 531 EU
Eigenerklärung Ausschlussgründe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formular 521 EU
Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formular 523 EU
Erklärung Eignungsleihe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formular 534a EU
Erklärung Eignungsleihe Haftung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formular 534b EU
Gewerbezentralregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister des Bundesamtes für Justiz oder ein vergleichbarer Nachweis im Sinne des § 149 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO) des Staates, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet).
Informationen Unteraufträge bei Angebotsabgabe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formular 533a EU
Nachweis Unterauftragnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formular 533b EU
Formblatt Exposé (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): 02_Formblatt Expose_Wiehl
Formular "Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 03_Formular_Angaben_zur_techn_u_beruf_Leistungsfaehigkeit Es müssen in den folgenden Bereichen jeweils mindestens drei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen nachgewiesen werden:
- Gewässervermessungen, sowie Aufnahme von Rauheiten (kst)- Erarbeitung von Geländehöhenmodellen aus Laserscandaten unter besonderer Herausarbeitung von hydraulisch relevanten Bruchkanten und sonstigen leitenden Strukturen auf Basis von GIS (z.B. Digital Terrain Model)- Erstellung von Hydraulik-Modellen (2-dimensional)- Modellierungen mit dem Programm HydroAS- Erstellung von Niederschlags-Abfluss-Modellen mit dem Programm NASIM- Kartenerstellung mit ArcGIS- Die Vorlage von Referenzen hinsichtlich Greenlaser-Vermessung ist wünschenswert, jedoch nicht verpflichtend
Dabei müssen nicht sämtliche Erfahrungen durch ein einziges Referenzprojekt erfüllt werden, sondern können durch mehrere Referenzprojekte nachgewiesen werden. Werden nicht sämtliche Erfahrungen durch entsprechende Referenzprojekte abgedeckt, so führt dies zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
Für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt, soweit sich aus den folgenden Festlegungen nichts anderes ergibt.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts und des zeitlichen Auftragsumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Auftrag eingenommen hat.
Kalkulationstabelle (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anlage_2_Kalkulationstabelle
Keine