Das eingesetzte Lehrpersonal muss:
-fachliche und didaktische Kompetenz im Bereich Deutsch als Zweitsprache (DaZ) besitzen,
-interkulturelle Kompetenz aufweisen,
-persönliche Eignung für den Einsatz im Justizvollzug mitbringen und
-Bereitschaft zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zeigen.