Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Mit dem Angebot sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen:
1. Benennung von Referenzen (Vordruck 5) aus den letzten drei Jahren (seit August 2023), die Medizinische Dienstleistungen (Sanitätsstation) in Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge zum Gegenstand hatten, insbesondere mit folgenden Angaben:
a) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten, Bezeichnung und Standort der Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (Referenz)
b) Name des ausführenden Standorts des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft
c) Zeitraum der Leistungserbringung
d) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit Angaben zu
- Regelbelegung,
- Art der Unterbringungseinrichtung,
- erbrachte Leistungen, zur Komplexität des Projekts und zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen,
- Position (z.B. als Auftragnehmer, als Nachunternehmer, etc.), in der die Leistung erbracht wurde,
- Name der vom Unternehmen gestellten Leitung,
2. Angabe der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich und aktuell fest angestellten Beschäftigten, aufgeteilt nach Aufgabenbereichen (Vordruck 4); Die Erklärungen haben unter Verwendung der in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Formblätter zu erfolgen.
Zu den in den Formblättern geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen, Nachweise oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der im Formblatt gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter / der Bietergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Angebots zu geben.
Die Anforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Referenzlage erbringt.
Geforderte Mindeststandards:
zu 1.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren (seit August 2023) über die Erbringung von zum vorliegenden Auftrag vergleichbaren Leistungen zur Medizinischen Dienstleistung (Sanitätsstation) von Flüchtlingen verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der im Referenzprojekt erbrachten Leistungen setzt die folgenden Punkte voraus:
a) Jede der vorgelegten Referenzen muss die folgenden Leistungen umfassen:
Medizinische Dienstleistungen (Sanitätsstation) in einer Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (keine Einrichtung für die Abschiebung von Flüchtlingen);
b) Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erbringt / erbrachte hauptverantwortlich die Leistungen seit / für mindestens 6 Monate(n) zum Ablauf der Angebotsfrist,
c) Die ausgeschriebenen Einrichtungen werden anhand der ausgewiesenen aktiven Plätze zuzüglich 50 % der Stand-by Plätze in folgende Kategorien aufgeteilt:
- bzgl. der Lose mit einer Belegungszahl (inkl. 50% der Standby-Plätze) bis 400 Personen werden Referenzobjekte mit einer Belegungszahl von mind. 150
Personen als vergleichbar angesehen (Kategorie 1).
- bzgl. der Lose mit einer Belegungszahl (inkl. 50% der Standby-Plätze) ab 401 und bis 700 Personen werden Referenzobjekte mit einer Belegungszahl von mind. 250 Personen als vergleichbar angesehen (Kategorie 2).
- bzgl. der Lose mit einer Belegungszahl (inkl. 50% der Standby-Plätze) ab 701 Personen werden Referenzobjekte mit einer Belegungszahl von mindestens 350 Personen als vergleichbar angesehen (Kategorie 3).
Sofern ein Bewerber sich um eine Einrichtung bewerben möchte, muss er die der Kategorie entsprechend erforderliche Belegungsplatzzahl mit zwei Referenzeinrichtungen nachweisen. Es ist nicht möglich, die Belegungszahlen verschiedener Institutionen bei den Referenzen zu addieren, um somit die geforderte Anzahl von Belegungsplätzen nachzuweisen. Die geforderte Belegungszahl ist jeweils in einer Einrichtung nachzuweisen.
Dabei können Stand-by Plätze der Referenzeinrichtung mit 50 % berücksichtigt werden.
Die Einrichtungen der Staffel 10.3 wurden in nachfolgende Kategorien eingeteilt:
ZUE Gladbeck - 305 Plätze - Kategorie 1
ZUE Lohmar - 360 Plätze - Kategorie 1