Postkonsolidierungsleistungen für das Jahr 2027 mit einjähriger Verlängerungsoption
Leistungszeitraum:01.01.2027 - 31.12.202701.01.2028 - 31.12.2028 (optional)
Leistungsbestandteile:- Abholung aller Postsendungen (einschließlich Einschreiben, förmlichen Zustellungen sowie Auslandsbriefen),- Sortierung aller teilleistungsfähigen Briefsendungen gemäß den Vorgaben der DP AG,- Nachfrankierung versehentlich nicht frankierter Sendungen,- Einlieferung aller Postsendungen bei einem Briefzentrum der DP AG
Leistungsumfang:teilleistungsfähigen Sendungen:- ca. 420.000 Standardbriefe pro Jahr; ca. 840.000 im gesamten Leistungszeitraum- ca. 95.000 Kompaktbriefe pro Jahr; ca. 190.000 im gesamten Leistungszeitraum- ca. 102.000 Großbriefe pro Jahr; ca. 204.000 im gesamten Leistungszeitraum- ca. 100 Maxibriefe pro Jahr; 200 im gesamten Leistungszeitraum
nicht teilleistungsfähige Sendungen:- ca. 40 Einschreiben pro Jahr; ca. 80 im gesamten Leistungszeitraum- ca. 6.300 förmliche Zustellungen (mit PZU) pro Jahr; ca. 12.600 im gesamten Leistungszeitraum
Auslandsbriefe- ca. 5.063 Standardbriefe pro Jahr; ca. 10.126 im gesamten Leistungszeitraum- ca. 810 Kompaktbriefe pro Jahr; ca. 1.620 im gesamten Leistungszeitraum- ca. 877 Großbriefe pro Jahr; 1.754 im gesamten Leistungszeitraum
Ausübung des Optionsrechts.Verlängerung des Leistungszeitraumes um ein Jahr vom 01.01.2028 - 31.12.2028.
Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge gemäß Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubereFahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz - SaubFahrzeugBeschG).
Hiermit wird auf die zulässigen Rechtsbehelfe sowie die Fristen für deren Einlegung hingewiesen.
Mögliche Rechtsbehelfe sind Gemäß §§ 160 ff. GWB das Nachprüfungsverfahren vor der zuständigen Vergabekammer (siehe auch §156 Abs. 1 GWB) sowie die Rüge.
Dem § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB nach sind bereits im Vergabeverfahren erkannte Verstöße gegen Vorschriften des Vergaberechts innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,Des Weiteren sind nach Nr. 2 und 3 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung sowie Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Ohne Rüge ist ein späterer Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer unzulässig.
Unzulässig ist ein Antrag auf Nachprüfung dem § 160 Abs.3 Nr. 4 nach ebenfalls, sollten mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Ein Antrag auf Nachprüfung kann entsprechend § 134 Abs. 2 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Absendung der Information über die Nichtberücksichtigung gemäß Abs. 1 durch den benachrichtigten Personenkreis gestellt werden.Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
keine
Kurze Fristsetzungen für die Nachforderungen sind durch den Bieter zu kalkulieren.
Eigenerklärung zu auftragsgegenstandsbezogenen Umsätze (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorlage Eigenerklärung zum auftragsgegenstandsbezogenen Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Eigenerklärung Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nennung von mindestens drei Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführte vergleichbare Dienstleistungen im Bereich der Postkonsolidierung oder Postdienstleistungen. Die Referenzen sind mittels Eigenerklärung und unter Angabe des Auftraggebers (inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer), des Leistungszeitraumes, des jährlichen Auftragswertes netto und des konkreten Auftragsgegenstandes einzureichen.
Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Vorlage Nachweis (Versicherungspolice) mit einer aktuellen Deckungsbestätigung einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Mindestdeckungssummen müssen pro Schadensereignis betragen:- für Personenschäden: mindestens 3.000.000,00 Euro- für Sach- und Vermögensschäden: mindestens 1.500.000,00 Euro
Regelung für abweichende Summen:Ein Unterschreiten der Summe für Personenschäden auf bis zu 2.500.000,00 Euro ist zulässig, sofern der Bieter im Gegenzug eine höhere Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden von mindestens 2.000.000,00 Euro nachweist.
Jahreshöchstleistung:Eine Jahreshöchstleistung (Maximierung) muss mindestens das Zweifache der jeweils geforderten Mindestdeckungssumme pro Schadensereignis betragen. Ist eine Jahreshöchstleistung vereinbart, ist eine Erklärung des Versicherers oder des Bieters vorzulegen, ob und inwieweit dieser Betrag für das laufende Versicherungsjahr bereits ausgeschöpft ist.
Zulassung einer bedingten Deckungszusage:Erfüllt die aktuelle Versicherung des Bieters die geforderten Summen noch nicht, führt dies nicht zum Ausschluss des Angebots. In diesem Fall ist die Vorlage einer schriftlichen Erklärung (Absichtserklärung oder bedingte Deckungszusage) des Versicherers ausreichend, in welcher dieser zusichert, die Deckungssummen im Fall der Auftragserteilung auf die geforderten Mindesthöhen anzuheben.
Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (z. B. aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als sechs Monate) sowie der Nachweis über die Erlaubnis zur Erbringung von Postdienstleistungen.
Eignung zur Berufsausübung - Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (z. B. aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als sechs Monate) sowie der Nachweis über die Erlaubnis zur Erbringung von Postdienstleistungen.
Die Eignung gilt als nachgewiesen, wenn:1. Ein entsprechender Registerauszug vorgelegt wurde, und2. Der Nachweis der Lizenzierung bzw. der Anzeige der Tätigkeit gemäß den jeweils aktuell gültigen Vorschriften des Postgesetzes (PostG) bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) erbracht wurde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Versicherung) - Vorlage Nachweis (Versicherungspolice) mit einer aktuellen Deckungsbestätigung einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Umsätze) - Vorlage Eigenerklärung zum auftragsgegenstandsbezogenen Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Die Eignung gilt als nachgewiesen, wenn der auftragsgegenstandsbezogene Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich der Postkonsolidierung im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 450.000 Euro netto betrug.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) - Nennung von mindestens drei Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführte vergleichbare Dienstleistungen im Bereich der Postkonsolidierung oder Postdienstleistungen. Die Referenzen sind mittels Eigenerklärung und unter Angabe des Auftraggebers (inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer), des Leistungszeitraumes, des jährlichen Auftragswertes netto und des konkreten Auftragsgegenstandes einzureichen.
Die Eignung gilt als nachgewiesen, wenn mindestens drei vergleichbare Referenzen eingereicht werden, bei denen das jährliche Leistungsvolumen jeweils mindestens 250.000,00 Euro netto betrug.
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Kapiteln 15 bis 17 des Formulars 512 EU Vertragsbedingungen NRW.