Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Vorlage Nachweis (Versicherungspolice) mit einer aktuellen Deckungsbestätigung einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Mindestdeckungssummen müssen pro Schadensereignis betragen:
- für Personenschäden: mindestens 3.000.000,00 Euro
- für Sach- und Vermögensschäden: mindestens 1.500.000,00 Euro
Regelung für abweichende Summen:
Ein Unterschreiten der Summe für Personenschäden auf bis zu 2.500.000,00 Euro ist zulässig, sofern der Bieter im Gegenzug eine höhere Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden von mindestens 2.000.000,00 Euro nachweist.
Jahreshöchstleistung:
Eine Jahreshöchstleistung (Maximierung) muss mindestens das Zweifache der jeweils geforderten Mindestdeckungssumme pro Schadensereignis betragen. Ist eine Jahreshöchstleistung vereinbart, ist eine Erklärung des Versicherers oder des Bieters vorzulegen, ob und inwieweit dieser Betrag für das laufende Versicherungsjahr bereits ausgeschöpft ist.
Zulassung einer bedingten Deckungszusage:
Erfüllt die aktuelle Versicherung des Bieters die geforderten Summen noch nicht, führt dies nicht zum Ausschluss des Angebots. In diesem Fall ist die Vorlage einer schriftlichen Erklärung (Absichtserklärung oder bedingte Deckungszusage) des Versicherers ausreichend, in welcher dieser zusichert, die Deckungssummen im Fall der Auftragserteilung auf die geforderten Mindesthöhen anzuheben.