Verfahrensangaben

Pflege IBM Standardsoftware-202

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.11.2026
01.12.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
05111-12009-10
Johannstraße 35
40476
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Referat 102
Vergabe@lbv.nrw.de
+494921160232380

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
051111200910
Johannstraße 35
40476
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Referat 102
Vergabe@lbv.nrw.de
+4921160232380

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA11
Geschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Verlängerung der Softwarepflege von diversen IBM Lizenzen für die HHJ 2027-2029.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Leistungszeitraum:
01.01.2027 - 31.12.2027
01.01.2028 - 31.12.2028
01.01.2029 - 31.12.2029

Gegenstand des Vertrages sind Pflegeleistungen für die vereinbarte Standardsoftware* AIP, DMS, SSAM und CM Applikationen für 3 Jahre mit dauerhafter Überlassung neuer Programmstände und Hotline

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2027
31.12.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Johannstraße 35
40476
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YDFDYHG1F6WY

Einlegung von Rechtsbehelfen

Hiermit wird auf die zulässigen Rechtsbehelfe sowie die Fristen für deren Einlegung hingewiesen.

Mögliche Rechtsbehelfe sind Gemäß §§ 160 ff. GWB das Nachprüfungsverfahren vor der zuständigen Vergabekammer (siehe auch §156 Abs. 1 GWB) sowie die Rüge.

Dem § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB nach sind bereits im Vergabeverfahren erkannte Verstöße gegen Vorschriften des Vergaberechts innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Des Weiteren sind nach Nr. 2 und 3 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung sowie Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.

Ohne Rüge ist ein späterer Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer unzulässig.

Unzulässig ist ein Antrag auf Nachprüfung dem § 160 Abs.3 Nr. 4 nach ebenfalls, sollten mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.

Ein Antrag auf Nachprüfung kann entsprechend § 134 Abs. 2 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Absendung der Information über die Nichtberücksichtigung gemäß Abs. 1 durch den benachrichtigten Personenkreis gestellt werden.
Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

keine

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

17
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Kurze Fristsetzungen für die Nachforderungen sind durch den Bieter zu kalkulieren.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Vorlage Nachweis (Versicherungspolice) mit einer aktuellen Deckungsbestätigung einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.

Die Mindestdeckungssummen müssen pro Schadensereignis betragen:
- für Personenschäden: mindestens 3.000.000,00 Euro
- für Sach- und Vermögensschäden: mindestens 1.500.000,00 Euro

Regelung für abweichende Summen:
Ein Unterschreiten der Summe für Personenschäden auf bis zu 2.500.000,00 Euro ist zulässig, sofern der Bieter im Gegenzug eine höhere Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden von mindestens 2.000.000,00 Euro nachweist.

Jahreshöchstleistung:
Eine Jahreshöchstleistung (Maximierung) muss mindestens das Zweifache der jeweils geforderten Mindestdeckungssumme pro Schadensereignis betragen. Ist eine Jahreshöchstleistung vereinbart, ist eine Erklärung des Versicherers oder des Bieters vorzulegen, ob und inwieweit dieser Betrag für das laufende Versicherungsjahr bereits ausgeschöpft ist.

Zulassung einer bedingten Deckungszusage:
Erfüllt die aktuelle Versicherung des Bieters die geforderten Summen noch nicht, führt dies nicht zum Ausschluss des Angebots. In diesem Fall ist die Vorlage einer schriftlichen Erklärung (Absichtserklärung oder bedingte Deckungszusage) des Versicherers ausreichend, in welcher dieser zusichert, die Deckungssummen im Fall der Auftragserteilung auf die geforderten Mindesthöhen anzuheben.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (z. B. aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als sechs Monate)

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Versicherung)

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eignung zur Berufsausübung

Finanzierung

Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem abzuschließenden EVB-IT-Vertrag.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

keine

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung