Belieferung diverser Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen mit Mobilfunkdetektionsgeräten ab dem 01.11.2026
In den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen werden mobile Mobilfunkdetektionsgeräte zur Vermeidung von unerwünschter Handynutzung der Inhaftierten benötigt.
Die Belieferung wird für die Zeit vom 01.11.2026 bis zum 31.10.2027 vergeben. Nach diesem Zeitraum verlängert sich die Dauer des Liefervertrages unter Beibehaltung der bestehenden Konditionen um jeweils ein weiteres halbes Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats, erstmals zum 31.10.2027, von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird.
Der Vertrag endet darüber hinaus automatisch spätestens zum 31.10.2030.
Preis
Technische Leistungskriterien
Nach der Auftragserteilung im Rahmen einer VgV haben Unternehmen 30 Tage Zeit, um Rechtsbehelfe einzulegen. Diese Frist beginnt mit der Bekanntmachung der Auftragsvergabe oder mit dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
Unklarheiten sind ausschließlich über das Vergabeportal zu klären.