Durchführung des Übergangsmanagments zur beruflichen Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen im Rahmen der Gemeinschaftsinitative B5
Ausgeschrieben werden die Leistungen der fallbezogenen Entlassungsvorbereitung (B3-Beschäftigungsvermittlung) und Nachsorge (B4-Beschäftigungsstabilisierung) für (ehemalige) Strafgefangene sowie der fallübergreifenden Koordinierung und Vernetzung des dafür von dem Auftragnehmer eingesetzten Fachpersonals, einschließlich der erforderlichen Zuarbeiten für die landesweite strategische Steuerung und Erfolgskontrolle der Gemeinschaftsinitiative. Die Leistungen sind in fünf Regionen des Landes Nordrhein-Westfalen - im Folgenden B5-Re-gionen genannt - zu erbringen, von denen die Regionen 2,3 und 5 ausgeschrieben werden. Auf jede dieser drei Regionen entfällt ein Los. Die Leistungen der Regionen 1 und 4 werden durch justizinternes Personal erbracht und daher nicht ausgeschrieben.
Die Dienstleitung ist für verschiedene Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu erbringen (regionale Aufteilung in 3 Losen)
keine
Unklarheiten und Fragen sind während des Vergabeverfahrens ausschließlich über das Vergabeportal zu klären.
Auf die Ausschlussgründe gem. § 123 und §124 GWB wird verwiesen.
Auf die Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB wird verwiesen.
Nachweis über Solvenz des Bieters (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Eigenerklärung zur Eignungsprüfung- Verpflichtungserklärung Scientology Schutzklausel- Eigenerklärung Sanktionen (Vordruck 523 EU)- Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen (Vordruck 521 EU)** Keine oder anderweitige Formerfordernis:- Angebotsschreiben (Vordruck 324): ausgefülltes Angebotsschreiben (Vordruck 324)- Preisblatt: Ausgefülltes Preisblatt- Vertrags- und Vergabeunterlagen: Ausgefüllte Vertrags- und Vergabeunterlagen
Region 2: Ruhrgebiet /Niederrheinmit den JVAen Duisburg-Hamborn, Essen, Geldern, Gelsenkirchen und Kleve. Die für diese Region vorgesehenen Nachsorgebüros sollen in Duisburg sowie in Gelsenkir-chen eingerichtet und betrieben werden.
Region 3: Ruhrgebiet/Sauerlandmit den JVAen Attendorn, Bochum und Bochum-Langendreer, Castrop-Rauxel, Dortmund, Hamm, Schwerte und Werl. Die für diese Region vorgesehenen Nachsor-gebüros sollen in Dortmund (Ost) und Bochum (West) eingerichtet und betrieben werden.
Region 5: (Ost-)Westfalen-Lippemit den JVAen Bielefeld-Brackwede, Bielefeld-Senne, Detmold, Herford, Hövelhof und Münster. Die für diese Region vorgesehenen Nachsorgebüros sollen in Bielefeld und Münster eingerichtet und betrieben werden.