Art der Leistung
Videodolmetschen in den Justizvollzugsanstalten
des Landes Nordrhein-Westfalen
Umfang der Leistung
Gegenstand des Dienstleistungsrahmenvertrags ist die Bereitstellung von Video-dolmetscherleistungen (im Folgenden auch Dienstleistung) mit Ausnahme des medizinischen Bereichs nach Maßgabe der nachfolgenden Vertragsregelungen in zunächst 32 nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten.
Die Auftragnehmerin beauftragt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Dolmetscher nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung. Die Dolmetscherleistung erfolgt in Form des Konsekutivdolmetschens. Durch die Vermittlung von Anstaltsbediensteten soll über den Empfang und die Übertragung von Audio-/Video-Signalen ein Dolmetscher zugeschaltet werden, der die Kommunikation mit dem Gefangenen gewährleistet. Das Dolmetschen erfolgt zwischen der Amtssprache Deutsch und der jeweils beauftragten Fremdsprache. Die Leistungserbringung erfolgt kalendertäglich mindestens jeweils 07:00 Uhr und 17:00 Uhr.