Arbeitssicherheitstechnische und Arbeitsmedizinische Betreuung ab 2027
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3
48143
Münster
Deutschland
Dezernat 12 / Zentrale Vergabestelle
zentrale.vergabestelle@brms.nrw.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YDVDYH3T9QET

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YDVDYH3T9QET/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Arbeitssicherheitstechnische und betriebsmedizinische Betreuung der BR Münster

Umfang der Leistung
Laufzeit 01.01.2027 - 31.12.2029, mit einer optionalen Verlängerungsmöglichkeit bis zum 31.12.2030

Haupterfüllungsort

Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3
48143
Münster

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

01.01.2027 . 31.12.2029, ggf. bis 31.12.2030

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

25.11.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

24.12.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote fehlende Unterlagen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben, einschließlich Erklärungen und Unterlagen zur Eignung, von einem oder mehreren Bietern nachzufordernd oder Gelegenheit zur Nachreichung zu geben. Ein Anspruch der Bieter auf Einräumung einer Gelegenheit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht, auch dann nicht, wenn der Auftraggeber anderen Bietern Gelegenheit zur Nachreichung oder Vervollständigung von Unterlagen gibt.

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