Dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Eignungsnachweis beizufügen:
- Ausbildungsnachweis:
Der Auftragnehmer muss über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum
Brandschutzbeauftragten gemäß DGUV Information 205-003, vfdb-Richtlinie 12-09/01 oder einer vergleichbaren anerkannten Qualifikation verfügen.
- Zertifikate über Fort- und Weiterbildungen:
Regelmäßige Fort- und
Weiterbildungen im Bereich des Brandschutzes, mindestens jedoch im Abstand von drei Jahren,
sind durch geeignete Zertifikate nachzuweisen.
- Schulungsnachweise und weitere Zertifikate:
Der Auftragnehmer muss über nachgewiesene fachliche Qualifikationen im vorbeugenden und
organisatorischen Brandschutz verfügen. Hierzu zählen insbesondere Schulungen und Zertifikate in den Bereichen Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzordnungen (Teil A-C), Durchführung von Brandschutzbegehungen sowie Kenntnisse im Umgang mit relevanten Vorschriften und Regelwerken, insbesondere der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der ASR
A2.2 "Maßnahmen gegen Brände", der jeweiligen Landesbauordnung sowie einschlägiger DIN-Normen.
- Zertifikate über zusätzliche Qualifikationen:
Der Auftragnehmer muss zudem über zusätzliche Qualifikationen, insbesondere eine Ausbildung zum Fachkoordinator für Evakuierung oder vergleichbare Fortbildungen im Bereich Räumungs- und Evakuierungskonzepte, verfügen. Die entsprechenden Qualifikationen sind durch geeignete Zertifikate nachzuweisen.
- Eigenerklärung über persönliche Zuverlässigkeit:
Die persönliche Zuverlässigkeit ist durch Eigenerklärung zu bestätigen.