Eignungskriterien entsprechend Vorgaben der Vergabeunterlagen (Bewertungsmatrix) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): E1: Nachweis der bisherigen Leistungsqualität: Zum Nachweis, dass die geforderte, gleichbleibend hohe Qualität der Prüfungsdurchführung erbracht werden kann, hat der Bieter mit dem Angebot für mindestens ein Referenzprojekt ein historisches Qualitätsreporting vorzulegen. Das Referenzprojekt muss sich auf juristische Staatsexamina oder auf gleichwertige hochsensible elektronische Prüfungen mit einer Prüfungsdauer von jeweils mindestens fünf Stunden beziehen; nachzuweisen ist entweder ein zusammenhängendes Zeitfenster von mindestens fünf Monaten innerhalb desselben Referenzprojekts mit monatlichen Prüfungen oder hilfsweise ein zusammenhängendes Zeitfenster innerhalb desselben Referenzprojekts, in dem mindestens 5.000 elektronisch Prüfungsleistungen erreicht wurden. Zeitliche Lücken im Reporting müssen nachweisbar belegt werden, damit sichergestellt werden kann, dass Monate, in denen der Höchstwert überschritten wurde, nicht aus dem Report entfernt wurden. Der Bieter hat dem Auftraggebermer zur Überprüfung einen Ansprechpartner beim Kunden zu nennen.
-Einhaltung des Höchstwertes 10: Der Höchstwert 10 des Incident-Koeffizienten darf in keinem Monat des nachgewiesenen Zeitfensters überschritten worden sein. Wird hilfsweise ein zusammenhängendes Zeitfenster zugrunde gelegt, in dem mindestens 5.000 elektronisch erbrachte Prüfungsleistungen erreicht wurden, ist ebenfalls monatsbezogen nachzuweisen, dass der Höchstwert 10 in keinem in dieses Zeitfenster fallenden Monat überschritten wurde; eine Durchschnittsbildung über mehrere Monate ist ausgeschlossen.
E2: Referenzprojekte: Der Bieter hat mindestens ein vergleichbares Referenzprojekte nachzuweisen. Vergleichbar sind Projekte zur elektronischen Durchführung von Prüfungen mit einer Bearbeitungszeit von mindestens fünf Stunden je Aufsichtsarbeit, insbesondere juristische Staatsprüfungen oder vergleichbare staatliche Prüfungen mit erhöhten Anforderungen an Prüfungs- und Datensicherheit, Vor-Ort-Betreuung, Support und Störungsmanagement.
Mindestens eines der Referenzprojekte muss belegen, dass der Bieter innerhalb desselben Projekts an mindestens acht Prüfungstagen jeweils gleichzeitig mindestens drei Prüfungsstandorte technisch betreut hat. Zu den Referenzen sind Auftraggeber, Leistungszeitraum, Prüfungsart, Bearbeitungszeit, Anzahl der Prüfungstage und Anzahl der gleichzeitig betreuten Prüfungsstandorte anzugeben.
E3: Vorlage von Personenprofilen: Für alle geforderten Rollen ist jeweils mindestens ein Personenprofil vorzulegen. Ziel ist es, dass der Bieter nachweist, dass in seinem Unternehmen Personen beschäftigt sind, die in der Lage sind prüfungsspezifisches Wissen im juristischen Kontext weiter zu geben.
Die eingereichten Personenprofile müssen den in der Leistungsbeschreibung genannten Rollen eindeutig zugeordnet sein. Abweichende interne Bezeichnungen des Auftragnehmers sind zulässig, sofern die funktionale Gleichwertigkeit eindeutig dargelegt wird.
Mindesterfahrung der eingesetzten Personen: Für jedes vorgelegte Personenprofil ist nachzuweisen, dass die benannte Person mindestens 10 Einsatztage in der Betreuung, Durchführung, Steuerung, technischen Umsetzung oder Unterstützung juristischer Staatsexamina oder vergleichbarer Prüfungen tätig war. Der Nachweis muss einen hinreichend engen Bezug zu elektronischen juristischen Staatsexamina oder deren Digitalisierung aufweisen. Zulässig ist auch, dass die Erfahrungen im Bereich der Prüfungsvorbereitung oder -nachbereitung gewonnen wurden.
Für jedes Personenprofil ist ein einschlägigen Referenzprojekt mit Projektgegenstand, Einsatzzeitraum, konkreter Rolle und der Anzahl der nachgewiesenen Einsatztage anzugeben. Die Darstellung muss erkennen lassen, in welcher Weise die Person an juristischen Staatsexamina oder vergleichbarer staatlichen Prüfungen beteiligt war.