Art der Leistung
Regelmäßige Reinigung und Pflege der Außenanlagen der FAH. Diese umfasst die Grünanlagen (einschließlich der Grauwackenflächen) sowie die Verkehrsflächen mit wassergebundener Deckschicht des Grundstücks der FAH.
Die Reinigung und Pflege der Außenanlagen dient der Erhaltung des gewünschten Sauberkeitsstandards bzw. des gepflegten äußeren Eindruckes des Grundstückes sowie vor allem der Erhaltung und Sicherstellung der Verkehrssicherheit (Verhinderung von Rutschgefahren z.B. durch Laub, starken Gras- und Kräuterwuchs).
Sämtliche Tätigkeiten werden entsprechend dieser Leistungsbeschreibung und dem damit verbundenen Preisblatt, den Satzungen der Städte und Gemeinden des Landes NRW sowie nach den gültigen Richtlinien für das Reiniger- und Gärtnerhandwerk und nach den Erfordernissen der Pflegeanweisungen des Pflanzenbewuchses durchgeführt.
Grünflächen umfassen hierbei sowohl Rasen- als auch Pflanz- und Grauwackenflächen.
Verkehrsflächen umfassen in diesem Zusammenhang:
- Wege und Plätze sowie sonstige begehbare Flächen, die zum Gebäude gehören
- Befestigte Außenanlagen
- Parkplatzflächen
- Bodenabläufe
- Eingangsbereiche
Umfang der Leistung
Die Termine für die Leistungserbringung sind mit dem AG abzustimmen.
Die Außenanlagenpflege erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, im Zeitraum vom 01. April - 31. Oktober (Sommerperiode). Bei entsprechenden Wetterbedingungen verlängert bzw. verkürzt sich die Sommerperiode.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31.10.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die ersten sechs Monate des Vertragsverhältnisses gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann der Vertrag mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Dem AG wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmal um ein Jahr zu verlängern (Vertragsdauer von insgesamt höchstens drei Jahren, inklusive Verlängerungsoption). Von diesem Recht hat der AG spätestens drei Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, andernfalls kann der AN die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Optionsrechtes hat schriftlich zu erfolgen.
Eine Entscheidung, ob von einer Vertragsverlängerung Gebrauch gemacht wird, trifft der AG nach Auswertung der in den ersten beiden Vertragsjahren gesammelten Erfahrungen.