Art der Leistung
Überlassung von Personal/Zeitarbeitskräften im Bereich Krankenpflege
Umfang der Leistung
Die Gewinnung von Krankenpflegekräften für das Justizvollzugskrankenhaus NRW entwickelt sich zunehmend zu einer Herausforderung. Zur Sicherstellung der erforderlichen Personalstärke und Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 15 UVgO über Arbeitnehmerüberlassungen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) im Bereich Krankenpflege geplant. Details zum Leistungsumfang sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.