Der Landtag Nordrhein-Westfalen präsentiert sich bei verschiedenen Anlässen und Formaten z.B. bei Großveranstaltungen der Landesregierung, wie den Nordrhein-Westfalen-Tagen, bei Landesgeburtstagen sowie bei eigenen Veranstaltungen in ganz Nordrhein-Westfalen. Seit 2023 stärkt der Landtag Nordrhein-Westfalen seine Präsenz in der Fläche des Landes insbesondere durch das Veranstaltungsformat "Landtag Lokal - Demokratie vor Ort". Ziel des Projekts ist es, das Parlament in den Städten zu präsentieren, über seine Arbeit und seine Mitglieder zu informieren sowie für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Die Veranstaltungsreihe wird sehr gut angenommen. Schwerpunkte sind:- der Austausch mit Schülerinnen und Schülern am Vormittag an Schulen zu Demokratie und Beteiligung, - eine Sprechstunde für Bürgerinnen und Bürgern am Mittag, - Besuche ehrenamtlicher lokaler Initiativen am Nachmitttag sowie- ein Empfang für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger am Abend. Zur Steigerung der Wiedererkennbarkeit wird seit 2023 zusätzlich der mobile 3D-Schriftzug "Landtag NRW" als zentrales Gestaltungselement und Fotomotiv regelmäßig bei Veranstaltungen eingesetzt.
Aufbauend darauf soll der Gesamtauftritt des Landtags bei Veranstaltungen landesweit weiter vereinheitlicht und professionalisiert werden. Hierzu ist die Umsetzung eines mobilen Informations- und Veranstaltungsfahrzeugs bzw. Roadshow- oder Promotion-Trucks "Landtag Mobil" vorgesehen. Die Referate, die bei bisherigen Auftritten des Landtags in Nordrhein-Westfalen aufgrund des fehlenden gemeinsamen Anlaufpunktes häufig einzeln auftraten, werden künftig unter einem gemeinsamen Dach im Corporate Design des Landtags vereint. Der Besucherdienst, das Petitionsreferat, die Öffentlichkeitsarbeit und die Personalgewinnung erhalten mit "Landtag Mobil" einen einheitlichen gemeinsamen Auftritt. Die einzelnen Referate werden dabei nicht an allen Veranstaltungen, bei denen "Landtag Mobil" eingesetzt wird, mitwirken. Die Einbauten und Inneneinrichtung des "Landtag Mobil" werden so konzipiert, dass modular einzelne oder alle Referate im "Landtag Mobil" auftreten können. Das "Landtag Mobil" ist daher ein mobiles und flexibel einsetzbares Fahrzeug bzw. Fahrzeug mit Aufsatz, welches keine zusätzlichen Hilfsmittel wie Kräne oder Rangierhilfen benötigt.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer ab dem 31.07.2029 bis zu drei Mal um je ein Jahr bis 31.07.2032 zu verlängern: - erste einjährige Verlängerungsoption bis zum 31.07.2030- zweite einjährige Verlängerungsoption bis zum 31.07.2031- dritte einjährige Verlängerungsoption bis zum 31.07.2032
Entgegen § 21 VgV wird die Höchstlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren überschritten damit sich die Umbau- / Ausstattungskosten in der Laufzeit von sechs Jahren amortisieren.
Eingesetzt werden soll das "Landtag Mobil" bei den jährlich sechs bis sieben eintägigen Terminen von Landtag Lokal sowie bei ein- und mehrtägigen Großveranstaltungen, an denen der Landtag teilnimmt und bei Veranstaltungen am Landtag, die der Landtag selbst veranstaltet wie zum Beispiel beim jährlichen Weltkindertag oder bei der Parlamentsnacht.Alle Einsätze finden in Nordrhein-Westfalen statt.
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB.Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:1Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
siehe Dokument L01 Leistungsverzeichnis und Dokument L01a Hinweise zum Vergabeverfahren
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Hierzu gehören das Preisblatt L02 und die Wertungsdokumente W01 bis W03.
E01 Unternehmensdarstellung
E02 Umsatzentwicklung
E03 Mitarbeiterzahl
Die Konzeption, Beschaffung, Ausstattung, das Roadshow-Management sowie die Einlagerung und parallele Instandhaltung des Roadshow-Trucks "Landtag Mobil" müssen durch eine einzige, ganzheitlich verantwortliche Agentur aus einer Hand erfolgen, da nur so durchgängige Qualitätsstandards, eine konsistente inhaltliche und gestalterische Umsetzung, effiziente Abstimmungsprozesse, klare Verantwortlich-keiten, geringere Schnittstellenrisiken sowie eine wirtschaftliche und logistisch reibungsarme Planung und Durchführung der Roadshow gewährleistet werden können.