5.1 Vollständigkeit der Unterlagen
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern, welche die nachfolgen-den Anforderungen erfüllen.
Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber die in der Checkliste der vom Bewerber einzureichenden Unterlagen TWB (Anlage 3) genannten Unterlagen abzugeben. Nur einzelne der geforderten Nachweise werden nachfolgend näher erläutert.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit aufgeführter Unterlagen führt zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren, wenn und soweit in den Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmt ist. Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen richtet sich nach § 56 VgV.
Bereits mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber vorzulegen:
- bei juristischen Personen einen aktuellen Handelsregisterausdruck. In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (auch von je-dem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern); aus dem Auszug soll sich die Vertretungsberechtigung der Erklärungen abgeben-den Person(en) (Textform) ergeben (siehe ergänzend vorstehend Ziffer 4.3).
- eine unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung: Landtagsspezifische Vorgaben zur Außensicherung der Liegenschaften und interne Vorgaben werden erst mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Zwingende Voraussetzung hierfür ist, dass der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag die unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung eingereicht hat.
Weiter hat der Bewerber erst auf Verlangen der Vergabestelle folgende Unterlagen vorzulegen:
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft mit dem Nachweis, dass er die fälligen Beiträge entrichtet hat. Ausländische Bewerber haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
- Bescheinigung der Krankenkasse(n) betreffend die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Ausländische Bewerber haben auf Verlangen eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Landes- und Gemeindesteuern sowie zur Ausführung der Bei-träge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
Eine vollständige Aufstellung der Unterlagen, die mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden müssen, findet sich nochmals übersichtlich in der Checkliste der vom Bewerber einzureichenden Unterlagen TWB (Anlage 3).
Die Vergabestelle ist berechtigt, weitere Auskünfte betreffend die Eignung des Bewerbers auch durch eine auf die Vergabe bezogene Nachfrage beim Gewerbezentralregister und beim Wettbewerbsregister einzuholen. Bei ausländischen Bewerbern ist die Vergabestelle berechtigt, im Herkunftsland des Bewerbers entsprechende Auskünfte einzuholen.